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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

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schnecko90
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.01.2011 08:38
ja aber eine Beleihungswertermittlung kannich aber auch nur machen, wenn ich die daten habe und wenn mir der Kunde keine nennt, mach eich auch keine oder? das ist genauso mit dem kfw darlehen, dass ich dem Kunden zusätzlich noch anbiete bzw kurz erwähne. was mache ich denn wenn der Kunde (Prüfer) dann genau information dazu haben will z.Bsp. Voraussetzungen um es zu bekommen?? das kann ich mir doch alles nicht merken!!
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2011 09:46 - Geaendert am: 15.01.2011 19:44
Die Voraussetzung um ein KfW-Programm (speziell Wohnförderprogramm) für Immobilien zu bekommen ist im Grunde genommen immer das Selbe:

Die immobilie musst eigengenutzt sei.

Die unterschiedlichen Programme muss du dir nicht alle merken. Die wichtigsten Programm sind das Wohneigentumsprogramm (30% der Darlehenssumme, max 100.000€). Die Konditionen kannst du von der KfW-Homepage runterziehen.
Daneben ist auch das Energieeefizient Bauen ein häufig genutztes Programm. Hier wird max 50.000 € pro Wohneinheit gefördert. Dies sind für Kunden geeignet die nach KfW-Standard bauen oder nach diesen Standard ein Neubau kaufen.
Und was auch recht häufig genutzt wird ist das Energieeffizient Sanieren. Das ist vom Aufbau her fast das gleiche wie das Bau-Programm. Allerdings ist hier die Fördersumme bei 75.000Euro. Dieses Förderprogramm ist besonders für die Sanierung bestimmter Gebäude gedacht.
HIer kann man das KfW.Darlehen auch als Kapitalanlage für fremdgenutzte Immobilien nutzen.

Konditionen einfach mal runterziehen

LG LeiLin
 

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