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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Nachlasskonten
 
luna_11
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.01.2011 17:10
Hi zusammen,

was geschieht mit einem Sparbrief der noch eine Restlaufzeit hat von 4 Jahren wenn er in den Nachlass fällt?
Wird er auf die Erbengemeinschaft umgeschrieben oder lösst die Bank den Sparbrief im Ausnahmefall auch vorzeitig auf?

Die neue Meldegrenze an die Erbschaftssteuerstelle i.H.v. 5000 € gilt die für Personen, die ab 01.01.2011 verstorben sind?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.01.2011 17:21 - Geaendert am: 09.01.2011 17:24
Sparbrief und Nachlasskonto?

Die Meldegrenze ist in Ordnung.

Die Erbengemeinschaft ist der Rechtsnachfolger des Erblassers. Somit übernehmen die Erben die Rechte und Pflichten.
Die Bank muss den Sparbrief nicht auflösen.
luna_11
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.01.2011 17:30
Ich stelle mir nur die Frage was mit einem Sparbrief geschieht wenn es jetzt mehrere Erben gibt?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.01.2011 17:43
Den Erben gehört der Sparbrief gemeinschaftlich.
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.01.2011 11:21
Ich habe mal eine total bekloppte Frage.

Wenn ich als Kundenfall einen Nachlass bekomme, wie kann man da sinnvoll ein Gespräch aufbauen??

In einer Prüfung wird jetzt wahrscheinlich nur ein Prüfer als Kunde ausgeben.
Aber wie gestalte ich die Kontaktphase, die Infophase und die Verkaufsphase am optimalsten?
Worauf sollte man besonders achte. Dass man bei einer trauernde Witwe keine derben Witze reißen soll ist mir schon soweit klar ;-)

Ich finde dieses Thema ist so schwierig :-(
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.01.2011 13:46
Beispiel
1. Beileid ausprechen
2. Klären, ob Kunde Auskunft gegeben werden kann
3. Bestandsaufnahme
4. Notwendige Schritte erklären, z. B. Freistellungsauftrag ...
5. Über Umschichtungen beraten
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.01.2011 13:59
Bei einer Erbengemeinschaft kann man aber keine Umschichtungsberatung führen ohne dass alle Erbberechtigen da sind oder?

Oder wird das in der Prüfung so gehandhabt, dass da jetzt nur ein Erbberechtigter ist?

Cross-Selling passt ja dann rein theoretisch auch nur dass man den Nachlass auf den Erben umschreibt und dann passend beratend wird. Na dann hoffe ich dass was über WP kommt, da kann man wenigsten dumm und dämlich löchern.

Danke soweit für die Antwort, Herrmann :-)
 

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