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Bereich Studium & Weiterbildung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Studium & Weiterbildung

Bewerbung Studienplatz nach der Ausbildung
 
ArizonaSPK
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.12.2010 19:18
Guten Abend zusammen,

habe da ein Problem auf das ich bisher noch keine Antwort gefunden habe :-).
Ich möchte nach meiner Ausbildung zum Bankkaufmann (wäre Jan/Feb 2012 fertig) studieren (WiWi auf ner Uni oder alternativ International Finance auf einer FH).

Das Abitur habe ich 2008 an einem Wirtschaftsgymnasium schon abgeschlossen, allerdings mit einem nicht so berauschenden Schnitt von 3,0.

Nun zu meiner Frage. Wie sehr beeinflusst mein IHK- / Schulzeugnis meine Bewerbung für einen Studienplatz?
Habe mal etwas gehört, dass sich nach einer abgeschlossenen Kaufmännischen Ausbildung der Schnitt um 0,5 verbessert, sprich dann würde ich mich mit einer 2,5 bewerben. Ist das so richtig?

Wäre sehr dankbar wenn mir jemand weiterhelfen könnte :-)
MfG
webbi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.12.2010 20:07 - Geaendert am: 15.12.2010 20:12
Es handelt sich um ein (leider hartnäckiges) Gerücht, dass eine Ausbildung oder z.B. Wehr-/Ersatzdienst den NC um einen gewissen Notenwert drücken würde. Was oftmals und gerne als "basic knowledge" kolportiert wird ("du hast doch eine Ausbildung gemacht, das senkt deinen NC um 0,3" o.ä.), ist leider i.d.R. nicht zutreffend. Die Universitäten legen die Anerkennung von außerschulischen Leistungen (Wehr-/Ersatzdienst, Ausbildung, Praktika, ...) in ihrer jeweiligen Studienordnung fest. Die Anerkennung fällt also von Uni zu Uni unterschiedlich aus.

Die beste und übersichtlichste Erklärung bietet m.E. die Uni Hamburg in einer 6-seitigen PDF mitsamt Beispielrechnung. Sämtliche Fragen zum Zusammenhang NC und WS (Wartesemester) werden hier aufgeführt: http://bit.ly/i1oeGu (PDF).
Nach der Lektüre der PDF wird schnell klar, was es mit NC und WS wirklich auf sich hat. "Die Ausbildung verbessert den NC" ist prinzipiell Humbug; möglich ist höchstens, dass es vereinzelt Unis gibt, die das so in ihrer Studienordnung festgelegt haben. (Mir würde aber spontan keine einfallen, die das in dieser simplen Form macht.)

Sehr beispielhaft ist auch die Studienordnung der Uni Mannheim diesbezüglich. Dort wirt anhand von Abi-Schnitt, Fächer-Schnitt (Deutsch/Englisch/Mathe), Sprachzertifikaten sowie bisheriger außerschulischer Leistungen (Wehr-/Ersatzdienst, Ausbildung, Praktika) ein Punktewert ermittelt. Die letzten beiden Punkte, also auch deine Ausbildung, bilden hier übrigens den mit Abstand geringsten Einfluss auf den letztlich entscheidenden Punktewert. Am wichtigsten ist der Abischnitt, darauf folgend der Fächerschnitt. Ausbildung und Sprachkenntnisse sind leider nur nachrangig wertvoll für deine Bewerbung, wenngleich natürlich nicht vollkommen unwichtig.

Du siehst also schon anhand von zwei Beispielen, dass die Anerkennung einer Ausbildung sehr unterschiedlich gewertet wird. Letztlich hilft nur ein Blick auf die Internetseiten der betreffenden Unis; eine pauschale Aussage für die Anrechnung ist nicht möglich.

Gruß
webbi
xellus89
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.12.2010 08:18
Die ZVS berechnet die Wartezeit nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Entgegen landläufiger Meinung braucht man sich aber nicht in eine Warteliste einzutragen, Wartezeiten entstehen automatisch. Wer beispielsweise nach dem Abitur zuerst eine Berufsausbildung absolviert und sich am Ende der Ausbildung zum ersten Mal um einen Studienplatz bewirbt, bekommt die entsprechende Anzahl von Semestern als Wartezeit angerechnet. Das gleiche gilt für Auslandsaufenthalte oder einen ‘Dienst‘ (Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Wer ausreichend lange gewartet hat, kommt auch in den NC-Fächern mit Sicherheit zum Studienplatz.“

– ZVS
 

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