Geldwäschegesetz -Legitimation |
|
|
Verfasst am: 10.05.2003 20:11 |
|
|
Hallo erstmal,
kann mir bitte jemand helfen ??
also: Bei der Abgabe von Bargeld, WP oder Edelmetallen ab 15.000 EUR besteht ja Identifizierungspflicht gemäß GWG!
im Buch steht jetzt: dass das auch bei der Annahme gilt !!
Stimmt das ??? oder hat sich das geändert!???
bei uns im KI wird bei der Ausgabe von min. 15.000 EUR niemand identifieziert! (Oder wird hier wg. der schon geschehenen Identifizieung bei Kontoeröffnung davon abgesehen?) |
|
|
|
Verfasst am: 10.05.2003 20:42 |
|
|
Eine Identifizierung des Kunden nach Geldwäschegesetz anhand PA oder Reisepass ist durchzuführen
- bei der Annahme oder Abgabe von Bargeld, Wertpapieren oder Edelmetallen im Wert von 15.000 Euro oder mehr
- bei Annahme oder Abgabe von Sorten ab 2.500 Euro (sofern nicht über Kundenkonto abgewickelt)
- bei (Bar-)Einzahlungen von Prämien auf Lebensversicherungen von mehr als 2.500 Euro.
- bei Finanztransaktionen zwischen denen ein Zusammenhang erkennbar ist und welche zusammen mehr als 15.000 Euro ausmachen (mehrere zusammenhängende Einzahlungen)
- bei Verdacht auf Geldwäsche unabhängig vom Betrag und Art des Bankgeschäftes
Erleichterte Identifizierungsvorschriften gelten sofern bereits bei früherer Gelegenheit legitimiert wurde (bei Auszahlungen an Kunden i. d. R. der Fall durch Kontoeröffnung).
Ansonst trifft dies zu bei Nachttresornutzung (Erklärung zur Nutzung nur für eigene Rechnung!), bei regelmäßigen Barein- und auszahlern (legitimierte Personen, z.B. Kassiere von Discountern) sowie Mitarbeiter von Geldtransportunternehmen. |
|
|
|
Verfasst am: 10.05.2003 20:53 |
|
|
super, DANKE!!
bei Annahme ODER Abgabe also* |
|
|
|
Verfasst am: 10.05.2003 23:30 |
|
|
nee nee,
da gibt es eine neuregelung..nur bei der annahme von bargeld durch das ki.
hat sich mit den gwg -änderungen nach den terroranschlägen verändert |
|
|
|
|
|
Verfasst am: 11.05.2003 09:21 |
|
|
...ok...
von sowas hatte ich gehört...(wusste aber nichts genaueres)
deswegen auch die Frage oben....
nochmals DANKE |
|
|
|