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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Kommissionsvertrag
 
Julchen0815
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.05.2003 17:43
Hallo ihr!
Kann mir jemand sagen, ob ein Kommissionsvertrag ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist?

Kann dazu nichts finden.

LIEBE GRÜßE *** Julchen hat euch alle lieb!! ***

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.05.2003 18:59 - Geaendert am: 10.05.2003 19:03
Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein entgeltlicher Dienstvertrag oder Werkvertrag, durch den sich jemand zur Besorgung eines Geschäfts für einen anderen gegen Vergütung verpflichtet (z. B. Rechtsanwalt, Banken).

Das Kommissionsgeschäft ist die geschäftliche Betätigung eines Kaufmanns im eigenen Namen für fremde Rechnung, geregelt in §§ 383–406 HGB:

Rechtlich ist das Kommisionsgeschäft ein auf eine Geschäftsbesorgung i. S. des § 675 HGB gerichteter gegenseitiger Vertrag.

--> Ja!

Der Kommissionsvertrag, der zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär geschlossen wird, ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag i. S. von § 675 BGB.
Julchen0815
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.05.2003 19:19
Danke!
In einer der letzen APs wurde im konventionellen Teil gefragt, was für ein Rechtsgeschäft einer Ordereteilung eines Kunden gegenüber seinem KI zu Grunde liegt. Als Lösung war nur Kommissionsvertrag angegeben. Ich hab dann überlegt, Asuführung eines Geschäftes gegen Entgelt und Aufwandsersatz ist wohl ein Geschäftsbesorgungsvertrag. War dann etwas erstaunt als in der Lösung nix davon stand.
Jetzt ist alles klar. Danke nochmal

LIEBE GRÜßE *** Julchen hat euch alle lieb!! ***

Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.11.2006 16:02
http://www.directupload.net/file/d/879/HUSDvN66_jpg.htm


@Herrmann

Und warum war die IHK in der Abschlussprüfung Winter 2004
da anderer Meinung?


Als Lösung wurde 4 angegeben, demnach ist ein Kommissionsvertrag kein Geschäftsbesorgungsvertrag.

Bin vorhin durch Zufall auf diese Aufgabe gestossen. Habe den Kommissionsvertrag nämlich auch unter die Gattung der Geschäftsbesorgungsverträge geordnet.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.11.2006 19:09
Ein Geschäftsbesorger handelt im fremden Namen und für fremde Rechnung.

Ein Kommissionär (§ 383 HGB) handelt im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.11.2006 20:31
Alles klar. Danke. Dann weiss ich nun auch den Unterschied.
 

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