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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Anfechten der Aufgaben
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Kathrin88
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 13:30
Hallo,
nach dem schon einige Diskussionen entstanden sind wollte ich mal nachfragen, wer von euch Aufgabenteile anfechten will??
Muss man das direkt bei der IHK machen??
susan_staeblein
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 13:38
Das muss man über den Arbeitgeber machen..
Ihr müsst euch als Lehrjahr dann zusammen setzen...
Kathrin88
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 13:39
okay danke!
Move
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 13:43
Also ich würde das auch machen, bin aber als externer Azubi in die Prüfung gegangen, also gibt es bei mir ja keinen Arbeitgeber.
Was kann ich dann tun?
webbi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 13:45
Bei uns läuft das nicht über den Arbeitgeber, sondern über die Berufsschule. Da gibt es auch keine genauen Vorschriften. Letztlich kann man auch selbst einen Brief hinschicken; ist nur die Frage, ob das so sinnvoll ist, wenn die IHK mit Einzelbriefen überhäuft wird, anstatt das in der Schule oder beim Arbeitgeber zu bündeln.
Kathrin88
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 13:48
ist nur schwer anzufechten, wenn man die aufgaben nicht hat.....
penka
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 13:49
manche haben sie ja,
lächerlich das einige die aufgaben mitnehmen dürfen und andere nicht
Kathrin88
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 13:51
ja das finde ich auch, kann ich nicht verstehen!
die aufgaben müssten nur mal verbreitet werden ;-)
dominiquer
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 13:53
Aber wer macht sich einen Tag vor der nächsten Prüfung die Arbeit um hier die Prüfung reinzustellen? oder einzuscannen und rum zu schicken. da geht einiges an zeit drauf
Bankerchris
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 13:55
Anfechten über Berufsschullehrer bis Frist kommenden Montag mit schriftlicher Begründung und rechtlicher Unterlegung :
"Wir haben das nicht gemacht" "Das war gemein..."
lassen die nicht zu.
Nur sowas wie §3 BGB besagt dass.....
sterniii
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 14:35
so wie ich das immer mitbekommen habe, haben das bei uns immer die berufsschullehrer von sich aus gemacht, wenns was anzufechten gab. die sehen die prüfung ja schließlich auch :)
und auch in der einen aufgabe der offenen fälle ( der zweite fall wohnriester) ist laut einem lehrer in einer aufgabe schon etwas falsch. von daher wird wohl auch da etwas angefochten. freuen wi uns :)
Bankerchris
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 16:53
Fälle anzufechten ist doch Quatsch, dafür haben die Korrektoren doch Spielräume. Wie will man denn die Fälle korrigieren?
Move
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 16:57
Unser Direktor ist in der Prüfung kurz reingekommen und hat mit unserem Fachlehrer über den Fall 2 gesprochen. Ich habe auch gehört, dass da was nicht richtig formuliert war oder so. Wäre natürlich nicht schlecht!
Tevez
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 17:24
kann man nachha iwann mal seine lösungen einsehen? oder auch bei den programmierten ob die das überhaupt alles richtig eingelesen haben?
BankazubiJanuar11
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 17:34
Ende Dezember kommt ein Brief bzw. können wir online die Zwischenmitteilung zur Prüfung anschauen. Das heißt, dass die schriftlichen Prüfungen ausgewertet sind. Somit sind auch alle Einsprüche der Korrektoren bereits berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen und abgelehnt ;)! Nach der mündlichen Prüfung findet dann der eigentliche Verwaltungsakt statt - es kommt der Brief mit der Mitteilung des Gesamtergebnisses. Nach Erhalt des Briefes hat man das Recht auf Prüfungseinsicht, die man beantragen kann und die gewährt werden muss! Und selbstverständlich hat man auch - da es sich um einen Verwaltungsakt handelt - das Recht auf Widerspruch innerhalb der im Brief genannten Frist.

Die Reihenfolge ist also:

1. Brief nach der bestandenen mündlichen Prüfung abwarten
2. schnellstmöglich Prüfungseinsicht beantragen und durchführen
3. sofern man sich ganz sicher ist, dass eine oder mehrere Aufgaben nicht hinhauen innerhalb der Frist Widerspruch einlegen

PS: Wer ne Rechtsschutzversicherung hat ist klar im Vorteil *g*!
Bankerchris
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 20:30
Oder Berufsschule anhauen, dass die bis Montag Widerspruch einlegen
sterniii
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2010 09:08
also und wurde nun nochmal gesagt, dass die lehrer da nix machen und wir selber einspruch einlegen sollen.
nur wie soll das gehen, wenn man seine aufgaben nichtmal mitnehmen darf.. super
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2010 11:11
Welche Aufgabe in Bankwirtschaft II ist fehlerhaft?
sparkassenmensch
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2010 11:14
@ Herrmann

Haben Sie die Möglichkeit die Aufgabensätze weiterzuleiten?

Gruß,
s-mensch
JuleR89
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2010 11:39
BBL programmiert:
Aufgabe 19!
Nr. 3 ist/ wäre auch richtig!
Die würde ich anfechten.
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