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Forenübersicht >> Kontoführung

Unterschied befreite und nicht befreite Betreuung
 
DanielN
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.11.2010 12:35
Hallo,
was sind nach aktuellem Recht die Unterschiede zwischen der befreiten und der nicht befreiten Betreuung?
bekru84
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.01.2011 14:43
Befreite Betreuer sind meist Vereinsbetreuer oder Familienmitglieder. Diese könne über die Konten der Betreuten in aller Regel frei verfügen.
Bei einer nicht befreiten Betreuung handelt es sich meist um Beruftsbetreuer. Diese brauchen bei Anlagen aber auf jeden Fall bei Verfügungen (außer bei Girokonten) und Kontoauflösungen die Zustimmung des zuständigen Bertreuungsgerichtes.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.01.2011 19:16 - Geaendert am: 25.01.2011 19:17
Die Antwort ist falsch.

Auch Vereinsbetreuer können nicht über alle Konten frei verfügen. Nur über Girokonten.
Wenn der Saldo von anderen Konten über 3000€ liegt, dann braucht man für Verfügungen die Zustimmung des Betreuungsgerichts.

Berufsbetreuer müssen sich bei jeder Verfügung durch die Bestallungsurkunde ausweisen, deswegen ist bei denen kein Online-Bankingzugang erlaubt!

Ein Betreuer muss Anlagen mündelsicher anlegen, deswegen braucht er bei Erwerb von Bundeswertpapieren auch keine Zustimmung des Betreuungsgerichts.
bekru84
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.01.2011 12:57
Auch ein nicht befreiter Betreuer muss sich immer durch seinen Betreuerausweis/Bestellungsurkunde idendifizieren.

Es gibts aber durchaus eine Vielzahl von Berufsbetreuern die vom Bertreuungsgericht eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung erhalten, so dass auch das OnlineBanking erlaubt ist/genehmigt wird.
Solche Beschlüsse lagen mir schon vor.

Und ja, "Kreditinstitute sind von der Genehmigungspflicht für Anlagen (§ 1852 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mi § 1809 f. BGB) befreit." lt. Bildungsverlag EINS
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.01.2011 16:53
Das sind Ausnahmefälle. Trotzdem bleibt die 3000€ Saldogrenze bei allen Konten außer KK.
bekru84
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.01.2011 11:44
Einverstanden;-)
 

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