Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 42
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Wer führt die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt ab?
 
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2010 16:22 - Geaendert am: 14.11.2010 16:51
Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer.
Welche Aussage ist richtig?
a) Bei inländischen Dividenden ist nicht das auszahlende Kreditinstitut, sondern die Aktiengesellschaft zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet.
b) Die dividendenauszahlende Bank nimmt auf die Bruttodividende einen Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25% + 5,5% Solidaritätszuschlag auf 25% Kapitalertragsteuer vor.
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2010 17:17
a meiner meinung nach.
Technology
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2010 19:41 - Geaendert am: 13.11.2010 19:47
a) ist richtig.

Bei Zinsen von Wertpapieren etc. führt die Bank die Steuern ab.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2010 19:55 - Geaendert am: 13.11.2010 20:01
Wertpapiere werden vielfach nicht unmittelbar von dem Kreditinstitut oder der anderen auszahlenden Stelle verwahrt, bei dem der Steuerpflichtige sein Depot unterhält, sondern auch - z. B. im Falle der Girosammelverwahrung - bei der Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking AG) als Unterverwahrer.
Auszahlende Stelle ist bei mehrstufiger Verwahrung die depotführende auszahlende Stelle, die als letzte auszahlende Stelle die Wertpapiere für den Steuerpflichtigen verwahrt und allein dessen individuellen Verhältnisse (z. B. Freistellungsauftrag, NV-Bescheinigung) berücksichtigen kann.

Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53836/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/Abgeltungsteuer/013__a,property=publicationFile.pdf
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2010 20:07
Für Abzug und Abführung der Abgeltungsteuer ist die inländische Stelle zuständig, die Ihnen die Kapitalerträge schuldet (Aktiengesellschaft, GmbH) bzw. die Stelle, die Ihnen die Kapitalerträge auszahlt (Bank, Fondsgesellschaft).
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2010 20:13
inländische Aktien
- Dividenden -> Aktiengesellschaft
- Veräußerungsgewinne -> Kreditinstitut

in- und ausländische Anleihen
- Zinsen -> Kreditinstitut
- Zinsen aus Bundeswertrechten -> Finanzagentur des Bundes

Quelle:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36535.xhtml?currentModule=home
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse