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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Frage zur Rückgabe Bundesschatzbriefe
 
geht_es
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.11.2010 13:36
Vielleicht kann mir ja mal wieder jemand helfen *freuen würde*.
Und zwar verstehe ich eine Beispielrechnung zur Rückgabe des Bundesschatzbriefes Typ B im Kompaktwissen (18. Auflage) nicht *:-(*
Wer dieses Buch besitzt, schlägt doch mal bitte die Seite 186/187 auf und erklärt mir bitte, wie man da auch die Erfüllungsvaluta und Stückzinsvaluta bitte gekommen ist.
Wäre super lieb, vielen Dank im Voraus.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.11.2010 15:21
Ich habe zwar die Auflage nicht, aber die Berechnung erfolgt analog zu anderen Anleihen etc.

Ist der Handelstag ein Donnerstag oder Freitag, muss man 4 Tage draufrechnen um die Erfüllungsvaluta zu erhalten( 2 Börsentage sind maßgeblich) - 1 Kalendertag = Zinsvaluta.

Ist der Handelstag ein Montag, Dienstag oder Mittwoch muss man 2 Tage draufrechnen zur Erfüllungsvaluta - 1 Kalendertag= Zinsvaluta.

Wenn du Bundesschatzbriefe Typ B nach dem ersten Laufzeitjahr, sprich Zinstermin zurükgeben willst, nimmst du die Tabelle und rechnest noch die Tage der Zinsvaluta obendrauf.
geht_es
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.11.2010 15:37
Deine Erklärungen waren mir bewusst,
danke trotzdem dafür.

Ich komme aber nicht auf deren Lösung *:-(*

Rückgabe Bundesschatzbriefe Typ B (Ausgabe 2010/18):
Peter Müller erteilt der Union Bank AG am Morgen des 20. März 2012 (Dienstag) den Auftrag, 5.000€ Nennwert Bundesschatzbrief Typ B an die Bundesrepublik zurückzugeben.

Für mich wäre dann die Erfüllungsvaluta der 22. März 2012 (Donnerstag) und die Zinsvaluta der 21. März 2012 (Mittwoch).
In der Lösung steht folgenes:
Erfüllungsvaluta 24.03.2012 und Zinsvaluta 23.03.2012

Ich versteh‘s nicht *:-(*
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.11.2010 15:40
Dann ist die Aufgabe falsch gestellt. In der 17. Auflage steht das mit dem Jahr 2009 und da wäre der 20.3.2010 ein Freitag und würde stimmen.

Du hast richtig gerechnet. Da es ein Dienstag ist, ist die Erfüllungsvaluta der 22.03 und Zinsvaluta der 21.03.
Betzi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.11.2010 15:44
Ja, ich habe in meiner Ausbildung auch festgestellt, dass manche Lehrbücher einige Fehler enthielten.
Daher sollte man gut überlegen, ob und welche Literatur nan sich meist "teuer" kauft.
Bei guten Lehrern reicht meist deren Unterlagen und das evtl. kostenfreie Schulbuch.
geht_es
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.11.2010 16:00
Okay, ich danke euch *super liiieb :)*

Hab gerad auch mal mein altes Kompaktwissen (16. Auflage) herausgesucht und da stimmt die Rechnung, weil der Handelstag nen Freitag ist.
Oh ich bin beruhigt *puhh*,
dacht schon ich wär wieder einfach nur zu doof!

Tausend dank,
super wie einem hier geholfen wird *:-)*
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.11.2010 17:49
habe das gleich raus.

aber schreib doch mal ne email an den verlag.

vllt. sagen dir die den gedanken dahinter bzw. geben zu dass es falsch ist.

lg
 

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