Definition "Zahlungsverkehr"? |
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Verfasst am: 04.11.2010 20:02 |
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Weiss jemand eine hieb und stichfeste, möglichst juristische Definition von "Zahlungsverkehr"?
Ich stosse immer nur auf so Rumgeiere...
Gibts was amtliches dazu? Bundesbank, Bafin oder jemand in der Preisklasse? |
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Verfasst am: 04.11.2010 22:54 |
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Brauchen wir also zwingend mehrere Wirtschaftssubjekte? Ein Gegenleistungsverhältnis?
Überweisungen zwischen eigenen Konten sind nach dieser Definition (wg. mehrere Wirtschaftssubjekte) niemals Zahlungsverkehr?
In besonderen Produktbedingungen zu Spar- und Anlagekonten steht regelmäßig: "Das Konto darf nicht für
Zwecke des Zahlungsverkehrs verwendet werden"
Wie sind die denn, wann liegen die konkret vor bei einem Kunden, oder auch nicht?
Das hat mir noch nie jemand schlüssig und verständlich erklären können. Hat dazu jemals eine Bank einen Rechtsstreit geführt vor einem Gericht? |
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