BW-Ermittlung nach dem Sachwertverfahren |
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Verfasst am: 02.11.2010 14:47 |
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Im neuen Prüfungskatalog steht zur BW-Ermittlung, dass diese ab sofort auf Rechtsgrundlage der Beleihungswertermittlungsverordnung erfolgt.
Wie sieht die Tabelle zur Ermittlung denn nach der BelWertV aus?
Es existieren ja viele versch. Tabellen, mal fallen die Außenanlagen & Baunebenkosten mit in die Altersabschreibung, mal nicht, mal nur teilweise. Weiß jemand wie der Ermittlungsweg in der Prüfung auszusehen hat oder kann man daovn ausgehen, dass dieser vorgegeben ist? |
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Verfasst am: 02.11.2010 15:17 |
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Der Sachwert basiert sich auf die Berechnung von Bodenwert plus Bauwert abzüglich Altersabschreibung und Sicherheitsabschlag. D.h.: alles was den Wert der Immobilie mindert wird vom Bauwert abgezogen.
Altersabschreibung ist die Abschreibung die die Immobilie nach Gebrauch "abnutzt"
Sicherheitsabschlag: Beim Bau einer Immobilie sind Menschen da am Werk gewesen und da kann es kleinere oder größere Baumängel geben, die den Wert einer Immobilie mindern.
Die Außenanlage wird mit zum Bauwert berechnet.
Zu Außenanlagen gehört alles was außen zum Haus dazugehört (Garten, Wege, Garagen etc.)
Meines Wissen nach wird nach diesen Schema abgefragt:
Bodenwert= Grundstückgröße+Preis pro Quadratmeter
Bauwert: Herstellungswert+Außenanlage-Sicherheitsabschlag-Altersabschreibung
Sachwert= Bodenwert+Sachwert |
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