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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Geringwertige Wirtschaftsgüter DRINGEND
 
geht_es
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.10.2010 17:37
Dringende Verständnisfrage:

Wie behandele ich die GWG in der kommenden Abschlussprüfung im November?

Leider kenn ich nur die alte Regelung (also die ab 2008, -> bis 150,00€ sofortige Aufwandsbuchung und ab 151,00€ - 1.000,00€ GWG-Sammelposten über 5 Jahre lineare Abschreibung)
und bin jetzt bei Wikipedia auf folgende Änderung gestoßen:
Seit 1. Januar 2010 gilt folgende Regelung aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz:
* Anschaffungskosten bis zu 150 EUR netto: Sofortabschreibung oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer
* Anschaffungskosten 150,01 zu 410 EUR netto: Sofortabschreibung oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer oder Sammelposten mit Abschreibung über 5 Jahre
* Anschaffungskosten 410,01 bis 1000 EUR netto: Sammelposten mit Abschreibung über 5 Jahre oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer

Vielen Dank im Voraus!
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.10.2010 18:33
Hallo,

also ich kann dir vorab nur den Tipp geben dich nicht unbedingt auf Wikipedia zu verlassen. Eine hilfreiche Sache bei ReWe ist www.rechnungswesen-portal.de Die Seite hat mir schon oft sehr geholfen.

Ansonsten gilt in der Aufgabe immer das akutelle Gesetz. Aber die Meinung könnte ja Herr Herrmann als Lehrer vllt. bestätigen bzw. berichtigen.

Gruß Hermes

Hier der Link zu geringwertige Wirtschaftsgüter:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Anlagevermoegen/Geringwertiges-Wirtschaftsgut-2008.html
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.10.2010 22:34
0-150€ => Andere Verwaltungsaufwendungen.
150,01€ bis 410€=> Buchung in das Konto Sammelposten und Abschreibung am Ende des Anschaffungsjahres.
410-1000€=> Buchung in Sammelposten und lineare Abschreibung über 5 Jahre.

Natürlich alles netto Anschaffungskosten ohne UST!
BSP: Anschaffung Drucker für 160€ inklusive UST für Kreditabteilung.

Dann MUSS man das als "Allgemeiner Verwaltungsaufwand" buchen, da die Nettokosten unter 150€ sind! Die UST spielt bei der Gewichtung der GWG keine Rolle!
geht_es
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.10.2010 11:08
Vielen dank Ihnen zwei!
Menno wieso ändert sich sowas bitte ständig?
Naja änder nichts daran...
lern ich das jetzt so und gut ist ;-)
BadBanker
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.10.2010 11:28
Zu beachten:

Man darf ab 2010 zwischen 2 Modellen wählen!
geht_es
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.10.2010 13:40
Wie zwischen zwei wählen?
BadBanker
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.10.2010 14:51
Hi,

am besten lädste dir die Zusammenfassung von mir runter
http://www.megaupload.com/?d=BTRZ4I20

... Seite 8 is ne schöne Übersicht!

Du kannst pro Jahr nur das 1. oder das 2. Modell anwenden, d.h. wenn du dicham Jahresanfang einmal entscheiden hast, musst du dieses Modell für das gesamte Jahr beibehalten!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.10.2010 15:49
Der Spezialist für RW ist Herr Rathner, der auch ein RW-Buch geschrieben hat.

Mit welchem Programm kann man eine RAR-Datei lesen?
BadBanker
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.10.2010 16:04
iwi sonnen entpackungsprog
winzip....
TobiasH
Rang: Moderator

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Verfasst am: 20.10.2010 16:22
Am Besten klappt das mit WINRAR
geht_es
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.10.2010 10:35
Hm :-(
Versteh ich nicht....kann mir keiner das mal iwie plausbiel versuchen zu erklären?
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.10.2010 13:22
Die Änderung zum Jahreswechsel hat zu unterschiedlichen Auslegungen der Vorschriften geführt, da in den Bestimmungen das "muss" durch "kann" ersetzt wurde. Wie nun abgeschrieben werden kann, wird unterschiedlich weit ausgelegt.

Für die Abschlussprüfung wird die Aufgabenstellung eindeutig sein, wie sie ja auch in der Zwischenprüfung war. Entweder es werden nur die eindeutigen Fälle in der Aufgabe genannt oder es kommen eindeutige Formulierungen wie "Wie viel Euro beträgt die höchstzulässige Abschreibung ...", wenn die 410-Euro-Regelung gefragt ist.
Danial
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.10.2010 15:38
Hallo,
meint ihr das Thema kommt überhaupt dran?
Die Prüfung wurde ja schon vor ca einem Jahr geschrieben..
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.10.2010 20:19
vor einem halben Jahr!

Bewertung von SDachanlagen kommt in fast jeder Prüfung vor. Ob die Neuerungen schon dran kommen? Ich weiß es nicht, glaube es aber nicht!

Aber bei Anschaffungskosten über 1.000 Euro netto hat sich doch nichts geändert und kann problemlos in der Prüfung dran kommen!
geht_es
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.10.2010 12:49 - Geaendert am: 24.10.2010 12:50
Vielen Dank :)!

Trotzdem mag ich noch einmal sicher gehen, ob ich dies jetzt endlich verstanden habe.

Ab 01.01.2008:
Werden die GWG (natürlich immer netto -> also ohne Ust) bis zu 150,00 € direkt als "Andere Verwaltungsaufwendungen" verbucht. Ab 150,01 € bis 1.000,00 € wird ein GWG-Sammelposten gebildet (aktives Konto), welches über 5 Jahre linear abgeschrieben wird.

Ab 01.01.2010:
Werden die GWG ebenfalls bis zu 150,00 € direkt als "Andere Verwaltungsaufwendungen" verbucht. Jedoch besteht jetzt ab 150,01 € bis zur 410,00 € ein Wahlrecht zwischen ebenfalls sofortiger Abschreibung ("Andere Verwaltungsaufwendungen") oder zur Bildung eines GWG-Sammelposten mit 5-Jahre linearer Abschreibung.
Ab 410,01 € bis unter 1.000,00 € wird ein GWG-Sammelposten mit 5 Jahre linearer Abschreibung gebildet.

So ich hoffe, dass ich es wenigstens jetzt endlich mal halbwegs verstanden habe :-(???

Für Rückantwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.10.2010 13:59
Mit dem Wissen wird man in der jetzigen Abschlussprüfung richtig liegen!

(Bis zur nächsten Sommerprüfung wird es sich dann geklärt haben, ob daneben alle Sachanlagen auch als dritte Alternative über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden dürfen.)
geht_es
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.10.2010 14:48
Oh okiii *tausend dank*
Jetzt bin ich wenigstens ein wenig erleichtert :-)!!!!
 

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