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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Zwangsvollstreckung bei Hypothekenkredit
 
biene2000
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.10.2010 14:35
Ein Hypothekenkredit wird wegen Zahlungsausfälle von drei Raten gekündigt.
Es wird eine Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Die Bank wird versuchen, das Haus zu verkaufen.
Der Verkaufserlös deckt nicht die Restvaluta des Kredites.
Was passiert dann mit der Restschuld?
Die Kunden haben doch die Restschuld weiter zu tragen, oder?
Kommt dann ein neuer Kreditvertrag zustande über den offenen Betrag? Wie sieht die Praxis aus??

Danke schon mal für eure Hilfe
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2010 14:46
I.d.R. ist es bei einer Zwanvollstreckung so, dass eine Bank eine Zwangvollstreckung als gescheitert erklären kann.

Zudem musst vor der Zwangvollstreckung erstmal den Mindestbietungspreis festgesetzt werden. Der ist beim ersten Versteigerungstermin bei 60% des Verkehrswert(?). Wenn hierbei die Bank mit der erreichten Quote nicht zufrieden ist, kann sie den Zuschlag verweigern und eine zweite Versteigerung beantragen. Hierbei wird dann das Mindestgebot auf 40 oder 50% runtergesetzt.

(Die Prozentsätze hab ich nimma so genau im Kopf)

Wenn die Versteigerung nicht die vollständige Forderung erreicht hat, musst die Bank den Restsaldo abschreiben.

Einen Kredit wird die Bank dem Schuldner nicht mehr geben (können), da er spätestens mit dem Erhalt des vollstreckbaren Titel in der Schufa steht und ich kenne keine Bank die einen Kunden einen Kredit gewährleistet wo ein dicker Eintrag mit "Vollstreckung Versteigerung" oder ähnliches in der Schufa steht.
BadBanker
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.10.2010 14:49
Wenn ein Restbetrag offen bleibt, wird doch erstmal (theoretisch) noch beim Kunden ins restliche Vermögen gefpändet oder?
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2010 14:53
Bei einer Zwangvollstreckung gibt es nur noch recht wenig zu verpfänden.

Fast jede Bank ist ja bestrebt eine Zwangvollstreckung zu umgehen, weil sie der Bank auch Kosten verursachen.
D.h.: jeder vernünftiger Berater wird vorher nach einer Lösung suchen und oftmals heißt die Lösung einfach, Vermögenswerte zu verwerten bevor es zur Zwangsversteigerung kommt.

Daher ist es i.d.R. auch so, dass der Schuldner auch keine Vermögenswerte mehr hat.

Sollte der Schuldner woanders noch Vermögenswerte haben, musst er sie natürlich offenlegen und zur Tilgung des Restdarlehen verwenden.
Dies kommt allerding relativ selten vor, da halt eine Zwangsversteigerung wirklich die allerletzte Lösung ist.
BadBanker
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.10.2010 14:56
Ja klar!

Ging mir nur um die Antwort für die AP:
also JA!
biene2000
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.10.2010 15:17
Gehen wir nunmal von der allerletzten Lösung aus.
Die Familie hat bei anderen Banken auch Konten.
Werden diese gepfändet, wenn es doch zur Zwangsvollstreckung kommt.
Auf den Kreditvertrag stehen zwei Namen. Auf beide Namen läuft der Kredit und das Haus gehört beiden.
Werden dann alle Konten gepfändet von beiden Personen, richtig?? Und Schufa Eintrag bei beiden???
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2010 15:22
Ja, das ist soweit richtig.
Die Pfändung kommt aber nicht automatisch, sondern das KI wo der Kredit läuft musst einen Pfändungsbeschluss bei den anderen KI einreichen.

Daher ist auch der Schuldner verpflichtet sämtliche Vermögensverhältnisse offen zu legen.

Wenn beide ein Kredit aufgenommen hat, haften sie gesamtschuldnerisch. D.h.: es wird auch bei beiden eine Pfändung durchgeführt. Und bei beiden wird auch ein Schufa-Eintrag durchgeführt.
biene2000
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.10.2010 15:47
Ist das nicht das klassische Mahnverfahren?
Da ist mir bekannt, dass eine Pfändung erst nach einer Zwansvollstreckung in das Vermögen des Schuldners erfolgt??
Die Bank erlangt doch wg der Zwangsvollstreckungsklausel in der Grundschuld doch direkt einen vollstreckbaren Titel.
Jetzt sagtst du ja Leilin, dass erst die Bank versucht Vermögenswerte zu verwerten. Frage:
Ohne Zwangsvollstreckung möglich???
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2010 15:50
Ich meinte damit, dass vor der Zwangvollstreckung mit dem Kunden über Alternativen gesprochen wird. Wenn der Kunde z.B.: einen Sparbuch hat in Höhe von 10.000 Euro, wird evtl. erst mal versucht, die fälligen Raten über das Sparbuch zu finanzieren und so weiter.

Dies ist aber keine gesetzliche Regelung, sondern basiert auf reines Kunden-Berater-Ebene die das abstimmen.
biene2000
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.10.2010 16:01
aso.. Das wäre mir auch klar.
Ich war jetzt wenig verunsichert, da du sagtest
dass eine Bank die Zwangsvollstreckung als letzte Lösung sieht. Das steht ja nicht zur Debatte. Klar spricht man über Lösungsmöglichkeiten.
Dann leuchtet mir das ein, wie es in der Praxis aussieht.
Danke für die zahlreichen Antworten.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2010 17:03
Wenn die Bank eine vollstreckbare Ausfertigung einer Grundschuld hat kann sie nicht so einfach das Haus verkaufen. Die Bank muss die Zwangsversteigerung beantragen.
Das Gericht muss den Zuschlag wegen Verschleuderung von Vermögen im 1. Termin versagen, wenn 50 % des festgesetzten Verkehrswerts nicht erreicht werden. Die Bank kann im 1. Termin den Zuschlag verhindern, wenn sie bei einem Gebot unter 70 % nicht zustimmt.
Der Restbetrag kann die Bank durch weitere Pfändungen in den nächsten Jahren versuchen, zu bekommen.
 

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