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Forenübersicht >> Kontoführung

Nicht-eingtragener Verein bittet um Kontoeröffnung
 
zambrotta
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.09.2010 19:43
Servus Leutz,
beim Gymnasium bei uns vor Ort ist es aus haftungsgründen mittlerweile üblich, das die Abi-Jahrgänge einen e.V. gründen, da sonst für die Jahrgangsfeiern und Abiball keine Örtlichkeiten mehr zu mieten sind.

Nun ist der neue Jahrgang dran. Da dort ein sehr guter Kumpel von mir als Vorsitzender des Vorstands gewählt wurde, soll ich das für ihn morgen früh machen. Ich hoffe ich bekomme so schnell noch Hilfe von euch.

Dabei ist folgendes Problem:
Der Verein benötigt jetzt schon das Konto, wird aber wohl erst im Laufe des nächsten Monats ins Vereinsregister eingetragen. Demnach hatte ich mir es gedacht, jetzt das Konto auf einen "nicht-eingetragenen Verein" zu Eröffnen, und wenn dann die Eintragung erfolgte, umzuschreiben.

Soweit so gut. Vom Verein gibt es bereits eine Satzung und ein Protokoll der 1. Hauptversammlung. Dort wurde ein Vorstand gewählt, wo allerdings der Vorsitzende nach nichtmal 24h zurükgetreten ist. Seitdem ist mein Kumpel dort Vorsitzender.

Was benötige ich denn jetzt für die rechtmäßige Kontoeröffnung? Reicht die Satzung und das 1. Sitzungsprotokoll? Oder brauche ich noch ein Beleg über den neu gewählten Vorstand?
PAs vom Vorstand ist klar.

Habe da auch Vertrauen dass das alles reinkommt, spätestens mit Eintragung ins Vereinsregister.

Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

Gruß
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2010 20:12
Du brauchst ein neues Protokoll, wo der Vorsitzende bestimmt ist.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2010 22:10
Die gründen jedes Jahr einen neuen e. V.??? Sehr kostenintensiv und so sinnlos. Ein nichteingetragender Verein sollte es tun. Naja.

Ja du brauchst ein neues Protokoll und die Satzung des Vereins und am besten eine Durchschrift der Beantragung der Eintragung ins Vereinbsregister.

Du kannst das ganze auch als e. V. i. G. (also eingetragender Verein in Gründung eröffnen) ist rechtlich wie ein nicht eingetragender Verein oder ne GBR sprich also nach BGB und es haften alle unbeschränkt für den Verein.
e. V. i. G. ist aber besser weil schon ersichtlich ist, das eingetragen werden soll und du schon direkt den richtigen Namen eingeben kannst usw.
zambrotta
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.09.2010 22:18
Danke für die bisherigen Infos Leute.
Ich werde morgen mal sehen was ich da machen kann.

Ja die Gründen jedes Jahr einen eigenen Verein. Problem war: Vorher haben ja immer alle gehaftet, gesamtschuldnerisch, und dabei sind vor mehreren jahren öfters beschädigungen auf den Feiern aufgekommen, welche bezahlt werden wollten. Heute haben da einzelne Schüler(die mit ihrem Namen dahinterstanden) tausende Euro schulden.
Zudem gab es immer weniger Anbieter von geeigneten Locations die diese zur Verfügung gestellt haben weil sie Angst hatten, dass der Schaden eben nicht bezahlt werden kann.
Da hat die Schulleitung gesagt: "nur noch über eingetragene Vereine wo die Schüler nicht mehr mit ihrem Privatvermögen haften und die Haftung gesichert ist"
Läuft jetzt schon 4-5 Jahre so und der Erfolg gibt ihnen recht. Bei Feiern und Abiball wo über 20.000 € in den 2 Jahren umgesetzt werden, schmerzen die 200€ Kosten nicht wirklich - und die Abifeiern finden mittlerweile in den besten Locations der Region statt.
In der Bundesrepublik ist das einmalig und sogar die Frankfurter Rundschau verfasste schon einen Artikel da drüber.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2010 22:49
Einmal einen Verein dafür gründen und dann immer den gleichen Verein nutzen.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2010 22:55
Oder sich einfach mal beim Alkohol zurückhalten oder die potenziellen Störenfriede nicht mit aufnehmen - dann passieren weniger Sachschäden :-))
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2010 23:16
@ Troy22

nicht dass wir Dich noch Sarazin nennen mit Deinen ketzerischen Thesen... ;-)

find ich aber auch, da können ja mal Mitschüler entsprechend Druck auf die mit den Ausfallerscheinungen ausüben......oder mal ein Jahr ne Feier ausfallen...
zambrotta
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.09.2010 17:32
Ich weis nicht wie das bei euch an den Schulen war/ist, aber hier ist es so, das Abiball+Abibuch etc. durch diese Feiern finanziert werden. Bei einer Schule mit ca 350-400 Schülern die pro Jahr Abitur machen, brauch man entsprechende Räumlichkeiten für den Abiball bei der Größe und natürlich auch ne Menge essen. Diese Kosten sollen durch die im Vorfeld veranstalteten Feiern abgedeckt werden, was an sich eine Kluge sache ist.

Natürlich wird sich überall drum bemüht solche Zerstörungen zu vermeiden(z.B. Security-Firmen etc.), kein Thema. Aber die Abi-Feiern werden ja veranstaltet um Umsatz zu machen, und in der benötigten Höhe muss dementsprechend viel zusammenkommen. Bei ner Kirmes wird ja auch öfters mal was zerstört oder demoliert, aber deswegen lässt man die Kirmes ja auch net ausfallen. Genauso ist es hier eben auch.
 

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