Die Angabe des Effektivzinssatzes wird wertlos. |
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Verfasst am: 03.09.2010 19:42 - Geaendert am: 03.09.2010 23:07 |
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Der Gesetzgeber will, dass für langfristige Baufinanzierungen für die gesamte Laufzeit der Effektivzins angegeben wird.
In der Bankfachklasse Sept. 2010 wird auf Seite 16 aufgeführt, dass mit dem Inkrafttreten der neuen Verbraucherkreditlinie, die Angabe des effektiven Zinssatzes wertlos wird.
Wenn die Banken nach Ende der Zinsbindung einen niedrigen Sollzins unterstellen, kann der effektive Zinssatz niedriger sein als der zurzeit geltende Sollzinssatz.
Wird dies in Praxis bereits angewandt? |
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Verfasst am: 03.09.2010 20:13 - Geaendert am: 03.09.2010 20:14 |
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Dies scheint so zu sein; hat mir erst kürzlich ein Bankberater aufgezeigt. |
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Verfasst am: 03.09.2010 21:46 |
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Die Angabe des Effektivzins wird bei uns angewendet,
Ich werde regelmäßig von den Kreditsachbearbeitern nach Kosten im WP.Geschäft für den Effektivzins bei Darlehen gefragt.
( Also Darlehen mit verpfändetem WP-Depot ) |
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Verfasst am: 04.09.2010 13:52 |
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Zur Ergänzung:
In der Vergangenheit musste der anfängliche effektive Zinssatz für die Zinsbindungsdauer angegeben werden. Danach wurde ein neuer Zinssatz vereinbart und ein neuer effektiver Zinssatz berechnet.
Nun soll der anfängliche effektive Zinssatz verschwinden und der effektive Zinssatz für die gesamte Laufzeit angegeben werden. Das ist ja nur möglich, wenn man Annahmen nach der Zinsbindung trifft. |
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