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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Aktien
 
L0ki
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.08.2010 09:45
Guten Morgen,

ist es möglich, dass eine einzige AG; Stammakien, Vorzugsaktien, Namensaktien, Vorzugsaktien, vinkulierte Namensaktien, Nennbetragsaktien und Stückaktien emittiert?

Viele Grüße,
L0ki

_________________________________________________
Ich bin lange genug auf der Welt um zu wissen, dass ich nichts weiß.

LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.08.2010 10:01 - Geaendert am: 02.08.2010 10:03
Ja, jede AG kann die Aktien emittieren die sie möchte. Allerdings sind einige Aktienarten an Bedingungen geknüpft (Zustimmung der HV und bei Vorzugsaktien glaube ich die BaFin?)

Junge Aktien sind nur Aktien die aufgrund einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen emittiert werden.
Die jungen Aktien können normale Stammaktien sein oder sie können Vorzugsaktien sein. (Ich meine bei den Vorzugsaktien musst man irgendwo noch eine "Erlaubnis" holen).

In Deutschland sind die Stückaktien üblich. Wie die Emission der Nennbetragsaktien aussieht bin ich ehrlich überfragt.

Junge Aktien können auch entweder auf Inhaber laufen oder auf Name. Bei Emission von Namensaktien kann man dies noch steigern indem man sich dazu entschließt vinkulierte Aktien zu emittieren (ob hier eine Erlaubnis nötig ist weiß ich nicht).

Berichtigungsaktien werden meines Wissens nach immer emittiert wenn eine Kapitalerhöhung vorlagt, weil die Altaktien durch Emission neuer Aktien "an Wert verliert", d.h. Verwässerungsgefahr. Um diese engegen zu wirken emittiert man die Berichtigungsaktien. Demzufolge bekommen dies nur die Aktionären, die bereits die Aktien im Depot haben.
omerta
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.08.2010 10:28
Bei vinkulierten Aktien, muss der Vorstand der AG
dem Aktionärwechsel zustimmen. Ist es in der Satzung anders bestimmt, kommt die Zustimmung u.U. vom Aufsichtsrat oder HV.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.08.2010 12:34 - Geaendert am: 02.08.2010 12:35
Die Aktienart steht in der Satzung der AG:

Stammakien und Vorzugsaktien sind gleichzeitig möglich, z. B. VW
Namenaktien sind entweder normale Namenaktien,z. B.Siemens AG, oder vinkulierte Namenaktien, z. B. Allianz AG.

In der Satzung steht entweder Nennwertaktien oder Stückaktien.
 

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