Sicherungsübereignung |
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Verfasst am: 05.05.2003 18:40 |
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Wer ist Eigentümer eines Kfz, das im Rahmen einer Finanzierung an die Bank sicherungshalber übereignet worden ist? Beim Leasing klar der Leasinggeber. Er muss das Kfz schließlich auch bilanzieren. Aber wie sieht das bei der Finanzierung aus? Wäre die Bank Eigentümer, müsste sie folglich das Kfz doch auch in der Bilanz führen? |
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Verfasst am: 05.05.2003 19:26 |
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Das Eigentum am Pkw wird zu treuen auf das KI übertragen.
Fiduziarisches Eigentum bilanziert der Besitzer und nicht der treuhänderische Eigentümer. |
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Verfasst am: 05.05.2003 19:28 |
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Das Besondere am fiduziarischen Eigentum ist eben, dass die sicherungsübereignete Sachen der Kreditnehmer bilanziert. |
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Verfasst am: 12.05.2003 18:20 |
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Stimmt.
Man sagt auch, dass das sicherungsübereignete Gut wegen Pfandrechtsnähe beim Sicherungsnehmer bilanziert wird. |
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