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Forenübersicht >> Kontoführung

private Insolvenz
 
spk07
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.06.2010 08:56
Hallo ihr liebe,ich hoffe ihr könnte mir helfen.

gibt es bei privaten insolvenzen freigrenzen über die man im monat verfügen kann ( wie z.bb. bei einer pfändungen)

wenn ja wo kann ich diese finden?!

es ist wirklich dringend ,also wäre eine schnelle antwort sehr nett

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.06.2010 09:02
freigrenzen gibt es soweit ich weis nicht.
über das konto kan manchmal mit besonderer zustimmung weiterhin verfügt werden aber sonst. da gibt es keine bestimmten beträge etc. hab jetzt zumindest nirgends sowas in der art gefunden.
spk07
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.06.2010 09:29
aber man muss doch irgendeinen betrag haben den man zum leben nuetzen darf.
ich meine wenn jetzt ein ehepaar 4000 euro netto verdient, dann werden die das doch nicht alles verfügen drüfen oder?!
rom412
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.06.2010 09:38 - Geaendert am: 29.06.2010 09:39
meinst du die pfändungsfreigränze?

In Deutschland darf ein Schuldner einen Teil seines monatlichen Nettoeinkommens behalten. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen ist nach der Anzahl der Unterhaltspflichten des Schuldners (Arbeitnehmer) gestaffelt. Die aktuellen, seit dem 1. Juli 2005 gültigen und bis zum 30. Juni 2011 feststehenden monatlichen Pfändungsfreigrenzen betragen bei Unterhaltspflichten für

* keine Person: 989,99 Euro
* 1 Person: 1.359,99 Euro
* 2 Personen: 1.569,99 Euro
* 3 Personen: 1.769,99 Euro
* 4 Personen: 1.979,99 Euro
* 5 und mehr Personen: 2.189,99 Euro

Quelle: wiki
Mira91
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.06.2010 09:39
Es wird ja nur der pfändbare Teil des Vermögens des Schuldners verwertet, und Lohn hat ja auch einen pfändbaren und einen nicht pfändbaren Teil. Also schätze ich mal dass die Leute dann den nicht pfändbaren Teil bzw. ggf. Sozialleistungen behalten dürfen. Von was sollten sie auch leben?
TheConvexity
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.06.2010 09:43
Bei der Privatinsolvenz befindet sich der Insolvenzschuldner für sechs Jahre in der Wohlverhaltensphase und muss zu dieser Zeit seine Einkünfte an die Gläubiger auskehren.

Dies gilt vorbehaltlich der Pfändungsfreigrenzen gemäß ZPO, diese sind hier bereits genannt worden.

Hat der Schuldner zu Beginn des Insolvenzverfahrens Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so entfällt für den Schuldner nach Ablauf der Wohlverhaltensphase die Pflicht zu Zahlungen an die Gläubiger.
spk07
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.06.2010 10:41
das heißt bei 2 personen in der privaten insolvenz stehen ihn ca 1500 euro zu.
der rest geht dann zu schuldentilgung?!


wie lange bleibt der eintrag inder schufa gespeichtert?
TheConvexity
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.06.2010 11:44
Wenn die 1. Person der 2. Person gegenüber unterhaltspflichtig ist, dann grundsätzlich ja. (z.B. Ehefrau ohne eigene Arbeit).

Wenn die 2. Person im Haushalt jedoch über entsprechendes Einkommen verfügt, wird sich der Insolvenzschuldner hier meines Wissens nicht auf höhere Pfändungsfreigrenzen berufen können, wenn z.B. seine Frau selbst umfassend erwerbstätig ist und für sich selbst sorgen kann. Analog wird sie aber auch nicht für die Schulden des Insolvenzschuldners haften, wenn es keine Gemeinschaftsverbindlichkeiten sind.

Bezüglich Schufa finden sich per Google Einträge, die überwiegend eine Löschung 3 Jahre nach Erledigung der Insolvenz angeben. Das heißt, 9 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (6 Jahre Insolvenz + 3 Jahre nach Erledigung des Verfahrens über Restschuldbefreiung) ist die Aktie in diesem Bezug wieder "sauber".
spk07
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.06.2010 14:20
man lebt also 6 jahre im minimum.
kann einem auch vorschreiben in welcher wohnung man leben kann (also von der mietkosten her) und wie teuer das auto sein darf etc?
TheConvexity
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.06.2010 15:43 - Geaendert am: 29.06.2010 15:50
Grundsätzlich kann der Insolvenzschuldner mit seinem Geld tun was er will, solange er den Rückzahlungen an die Insolvenzgläubiger höchste Priorität beimisst.

Mit der Pfändungsfreigrenze muss er so oder so hinkommen, wenn es dann zur Miete nicht mehr reicht, muss er sich eben was kleineres suchen, das baden ja nicht die Gläubiger aus.

Generell gilt: Der Schuldner darf sich nicht der Verschwendung etc... schuldig machen. Wenn mir meine Tante 5.000 Euro schenkt und ich das Geld sofort verklatsche anstatt einen Teil meiner Schulden damit zu zahlen, so können die Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen - und dann gehts nach 6 Jahren munter weiter mit dem Ablatzen der Schulden.

Was Autos, Vermögenswerte usw... betrifft: DIe gehören bei einer Privatperson unmittelbar zur Insolvenzmasse. Ob das behalten werden darf, entscheidet bei Eröffnung des Verfahrens der Insolvenzverwalter. Wenn ein einfacher PKW zur Ausübung der Tätigkeit nötig ist, wird man den sicher behalten können. Warum eine Corvette Z06 in der Einfahrt stehen muss, wird man dem InsO-Verwalter aber nur schwer erklären können.

Allerdings sei hier noch gesagt: Die Leute die WIRKLICH noch Vermögen haben und in die Insolvenz gehen, werden da Mittel und Wege finden, das zu umgehen. Insbesondere das Thema "Insolvenztourismus" ist sehr beliebt, in einigen Ländern kommt man sehr viel schneller an eine Restschuldbefreiung, was dann in Deutschland anerkannt wird. Und bei Leuten die sowas machen, läuft das Auto dann sowieso auf den Sohn, Freund, Vater oder den Hund...

Google einfach mal nach Insolvenztourismus!

Den Leuten, die hier in Deutschland wirklich das InsO-Verfahren durchlaufen, kannste eh nicht mehr in die Tasche greifen. Aber im Prinzip hast Du Recht, es heißt erstmal 6 Jahre im Minimum leben.
 

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