Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 36
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Reise Rücktritt Versicherung bei Mastercard Gold
 
spk07
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.06.2010 15:48
Ich habe mal eine Frage in welchen fällen haftet die reise rücktritt.

Um genauer zu werden hier ein Beispiel,

die reise kann nicht in Anspruch genommen werden, weil der VN den Arbeitsplatz gewechselt hat und zu der angegebenen Zeit keinen Urlaub bekommt, weil er z.B. noch in der Probezeit ist.

Wird das Geld erstattet?!
Andrea_88
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.06.2010 15:53 - Geaendert am: 23.06.2010 15:55
Also laut Versicherungsbedingungen bekommt er unter anderem das Geld wieder wenn:
– Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden
Risikoperson aufgrund einer un erwarteten betriebsbedingten Kündigung
des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;
– unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte
Person oder einer mitreisenden Risiko person, sofern diese Person bei der
Reisebuchung arbeitslos gemeldet war

Und die Reise muss natürlich über die Kreditarte bezahlt worden sein, aber ich glaube, darum geht es hier gerade nicht =)

Sonst würde ich sagen nicht...
spk07
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.06.2010 16:08
laut mastercard muss die reise nicht mit der karte bezahlt werden
Troy22
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.06.2010 09:15
Richtig. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die Versicherung nur greift, wenn die Reise damit bezahlt wurde. Es ist so, dass man durch die Bezahlung der Jahresgebühr Anspruch auf Leistung hat (wenn natürlich die Bedingungen gegeben sind)
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse