Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 31
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Eröffnung von Firmenkonten
 
L0ki
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.06.2010 12:42
Hallo zusammen,

habe keinen Thread dieser Art gefunden. Falls es doch einen gibt bitte verlinken & somit /closed.

Es geht um die Eröffnung von Firmenkonten;
speziell wer, wo unterschreiben darf.

Als Beispiel:
Bei einer AG unterschreibt der Vorstand zusammen bei der Kontoeröffnung.


GmbH
KG
GmbH & Co KG
GbR
e.V.

etc?


Best Regards,
L0ki

_________________________________________________
Ich bin lange genug auf der Welt um zu wissen, dass ich nichts weiß.

rom412
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.06.2010 13:37
GmbH --> Geschäftsführer
KG --> Komplementär
GbR --> Geschäftsführer (kann auch anders geregelt sein; muss im Gesellschaftervertrag fstgehalten werden)
Renovatio
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.06.2010 16:49
Wobei bei einer GmbH aufpassen, gesetzlich müssen beide erscheinen wenn nichts anderes im HR steht.
Technology
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.06.2010 18:30 - Geaendert am: 22.06.2010 18:31
Wieso beide bei einer GmbH? Eine GmbH braucht nur eine Person zur Gründung und dementsprechend nur einen Geschäftsführer.
E.V immer der Vorstand. Gesetzlich gemeinschaftlich, jedoch stehen die Regelungen im Vereinsregister.
Renovatio
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.06.2010 08:53
naja wenn es aber mehrere GF‘s gibt dann sind sie gemeinsam... das war ne Frage in einer Arbeit.
L0ki
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.06.2010 09:25
Also eigentlich alle immer gemeinsam?
Wie sieht‘s denn bei einer GmbH & Co KG aus?
Geschäftsführer und Komplementär gemeinsam?
rom412
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.06.2010 10:18
Die GmbH & Co. KG wird durch die GmbH (Komplementär) vertreten, die typischerweise auch die alleinige Geschäftsführungsbefugnis besitzt (§ 164 HGB). Der Kommanditist ist im Regelfall von der Geschäftsführung ausgeschlossen; er kann lediglich bei außergewöhnlichen Geschäften sein Widerspruchsrecht ausüben (§ 164 Satz 1 HGB). Somit ist, sofern nichts anderes im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist, der Geschäftsführer der GmbH mittelbar auch Geschäftsführer der KG. Für die GmbH handeln die Geschäftsführer, die bei der typischen GmbH & Co. KG mit den Kommanditisten identisch sind. Im Übrigen sind die Rechtsgrundlagen dieselben wie bei der KG.

Quelle: wikipedia.de
L0ki
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.06.2010 11:33
Wenn also die GmbH der Komplementär ist, dann unterschreiben da dann auch einfach die Geschäftsführer zusammen, richtig?
Sandro88
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.06.2010 11:59
Ja, sofern natürlich mehrere Geschäftsführer für die GmbH bestellt wurden, unterschreiben diese grundsätzlich mal gemeinsam.

"Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten."

Abweichend davon liest man ja immer diese Regelung:
"einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen."
L0ki
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.06.2010 12:03
Ok. Vielen Dank dann mal für die reichlichen Rückmeldungen!

Best Regards,
L0ki

_________________________________________________
Ich bin lange genug auf der Welt um zu wissen, dass ich nichts weiß.

 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse