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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Steuererklärung - zu viel Abgeltungssteuer gezahlt!
 
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.05.2010 15:29 - Geaendert am: 18.05.2010 15:31
Hey Leute,

langsam wird es ja Zeit, bis Ende Mai müsste man ja seine Steuererklärung abgeben. In meinem Fall sollte ich das tun, weil ich Abgeltungssteuer gezahlt habe, jedoch noch genug Freistellungsauftrag übrig hatte, der woanders ungenutzt gestellt war.

Über die Anlage KAP kann ich mir das zurückholen richtig? Hat das schon mal jemand gemacht? Wie genau läuft das ab. Dummerweise fehlt mit die Steuerbescheinigung von der Bank, wo der FSA nicht ausgenutzt war.

Ich muss im Zuge dessen ja ALLE Kapitaleinkünfte offenlegen. Das ist wahrlich nicht schwer, denn so viele sind das nicht. Woher wissen die aber, dass ich alles offenlege.
z.B. gibt es Einkünfte, die versteuert wurden (wo ich wegen geringen Wertes auch keinen FSA gestellt hatte), die ich aber nicht nachweisen kann, da gekündigt.

Freue mich auf schnelle Antworten ^^ Die Banker sind die schlimmsten dabei *hehe*

Liebe Grüße,
Wiggle

-------------------------
####### Deutsche Bank
#........#..# Kundenberater PeB
#.....#.....# Marktregion: Schwerin
#..#........# Region: Ostsee/Lübeck
####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt*

Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.05.2010 17:13
Ohne Steuerbescheinigung gibt‘s keine Anrechnung.

Es müssen nicht alle Kapitaleinkünfte erklärt werden. Aus den Angaben zu Zeile 7, 14 und 14a geht alles hervor.
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.05.2010 18:43
@Doener-Ali:

Also sollte ich die Einkünfte, von der Bank, wo der Pauschbetrag angewandt wurde, aber keine Steuern abgezogen wurden, nicht mit angeben? Nur die , wo Steuer belastet wurde?

Lg,
Wiggle

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