Aufgabe 16 abschlusspruefung BB aus dem Jahr 2008 |
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Verfasst am: 10.05.2010 13:14 |
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Hey habe mal eine Frage.. Man soll bei dieser Aufgabe den bodenwert bauwert und schließlich den sachweert ermitteln.. Ich habe gelernt, dass bspw außenanlagen hoechstens mit 5% des herstellungswertes angesetzt werden dürfen. Der IHK ist das wohl egAl - die haben den kompletten wert genommen.. Außerdem wird hier der bodenwert nicht "grundstücksfläche*Grundstückspreis" berechnet sondern "flaeche *(kosten+Nebenkosten)". Woher weiß ich jetzt welches Verfahren ich anwenden soll!? |
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Verfasst am: 10.05.2010 14:31 |
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Gesetzlich sind die Außenanlagen nicht auf 5 % begrenzt!
Die Aufgabe:
Grundstücksgröße 500 m²
Wohnhaus 600 m³ umbauter Raum
Wohnfläche 125 m²
Grundstückskosten 200,00 EUR pro m²
Erschließungskosten (Grundstücksnebenkosten) 30,00 EUR pro m²
Baukosten je m³ umbauter Raum 250,00 EUR
Doppelgarage 20.000,00 EUR
Außenanlagen 30.000,00 EUR |
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Verfasst am: 10.05.2010 14:39 |
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a) 500x200 + 500 x 30 = 115.000 €
b) 600x250 = 150.000
+ 20.000
+ 30.000
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= 200.000€ x 0,9 = 180.000
c) a+b = 295.000 €
haben wir auch so gelernt... wir haben nur gelernt, wenn keine Außenanlagen angegeben sind, dann rechnet man idR mit 5% der Summe -> das wird aber eher in der praxis so gehalten als bei der ihk, da sollte man eigtl nichts dazu erdichten. |
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Verfasst am: 10.05.2010 17:19 |
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erstmal danke für die schnellen antworten.
habe gerade nochmal nachgeschaut: "Nach der BelWertB darf dieser Wert aber 5% des Herstellungswertes nach Abschreibung nicht übersteigen" steht im Buch.. Das ist falsch und muss ich also für die Prüfung morgen nicht wissen?! |
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Verfasst am: 15.11.2012 10:11 |
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Ich weiß, das ist schon hundert Jahre alt, jedoch frage ich mich:
= 200.000€ x 0,9 = 180.000
Woher kommt bitte dises x0,9? |
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Verfasst am: 15.11.2012 11:45 |
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Der Beleihungswert des Bauwertes wird unter Berücksichtigung eines Risikoabschlags in Höhe von zehn Prozent ermittelt. |
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