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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Abgeltungssteuer in allen Anlageformen gleich??
 
Liaphia
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2010 11:50
Hallo ihr lieben,

habe gelesen (übungsbuch, schulbuch), dass nicht immer die 25% Abgeltungssteuer genommen werden.

zb. bei Dividenden nur 20% wobei dir Bruttodividende nur zur Hälfte besteuert wird.

ist das noch die Regelung VOR der Abgeltungssteuer oder ist das aktuell?
Ich finde es echt sinnvoll, wenn man Lehrbücher in 2010 bestellt wo dann teilweise steht "rechtsstand 2007" oder 2008 oder so. Das verwirrt mich noch zusätzlich weil überall was anderes steht. Finde das Steuerrecht kompliziert genug.

Das mit der Kirchensteuer (das die Abgeltungssteuer dann keine 25 % mehr sind) habe ich dank dieses Forums jetzt schon verstanden ;-)
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.05.2010 11:58 - Geaendert am: 07.05.2010 12:04
hallo :-)

Sämtliche Erträge werden seit dem 01.01.2008 mit der Abgeiltungssteuer beglichen... Der Steuersatz ist auch für alle Erträge aus dem Kapitalvermögen mit 25% zzgl. 5,5 Soli und (ggfs Kirchensteuer) gleich.

Meines Wissens nach gibt es nur eine Anlageform wo die Eträge nicht zu den Kapitalerträgen zugeordnet werden. Das sind die geschlossenen Immobilienfonds; die werden nämlich unter der Spalte "Miet-und Pacheinnahmen" versteuert und da gibt es meines Wissens nach einen anderen Steuersatz

Die Regelung die du gelesen hat, gelten nicht mehr. Zumindestz hab ich davon nie was gehört :-D wo ich im jahr 2008 mit der Ausbildung angefangen habe, hat man mir schon gleich auf die AGS schiene hingetrimmt..
Liaphia
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2010 12:49
Dank Dir :-)

Dann habe ich schonmal eine Sorge weniger. Hatte schon Angst, dass ich das jetzt auch alles noch lernen muss.
Unser Lehrer ist da in der Berufsschule nicht drauf eingegangen. er hat nur gesagt 25% + soli. Auf was genau und welche Ausnahmen es gibt (zb. die Kirchensteuervariante) wurde leider nicht erklärt. Das sind die Lücken die man jetzt vor der Prüfung noch iwie schnell stopfen muss.

Vielen Dank für deine Hilfe :-)
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.05.2010 13:31
Bitte :-)

Kirchensteuer ist supereinfach zu merken: Wenn du in einer Aufgabe die Kirchensteuer berücksichtigen musst, wird dies ausdrücklich mit einer Prozentzahl angegeben (Fast alle Bundesländer habe 9%, nur Bayern hat einen Steuersatz von 8%).

Ansonsten steht da "Kirchensteuer bleibt unberücksichtigt".

Ich habe erst in November Prüfung doch ich muss auch meine Lücken fleissig stopfen, daher bin ich froh dass ich in den steuerlichen Themen soweit fit bin.

Bei weiteren Fragen in Steuerbeich kannst du auch gerne eine PM schicken.
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.05.2010 13:43 - Geaendert am: 07.05.2010 13:45
Kleine Ergänzung:

Die Abgeltungssteuer gilt seit dem 01.01.2009 (nicht 2008).
Das ist wichtig, wenn Ihr Aufgabenstellungen habt, wo Wertpapiere vor dem 01.01.2009 erworben wurden, denn dort gelten noch die alten steuerlichen Regelungen mit der 1 Jahr Spekulationsfrist. Wertpapiere, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden sind nach einem Jahr steuerfrei veräußerbar. Es gilt das First-in-first-out Prinzip. Hat also ein Kunde 100 Aktien vor 3 Jahren gekauft, und dieses Jahr 50 Aktien und will er nun 50 Aktien wieder VERkaufen, so werden zuerst 50 Aktien von den damals erworbenen 100 Aktien verkauft. In diesem Fall wären dann die Gewinne steuerfrei, da Spekulationsfrist vorbei und vor 2009 gekauft.
Aus diesem Grund wurden per 2009 auch bei Investmentgesellschaften (DWS z.B.) die Depots getrennt. So spare ich seit 2009 in ein extra Depot, damit die Wertpapiere nicht vermischt werden. So kann ich meine bis vor 2009 erworbenen Wertpapiere später steuerfrei veräußern, wenn ich möchte.

Und dann noch die Punkte:

Die Abgeltungssteuer ist für Privatkunden abgeltend, d.h. sie müssen in der Einkommenssteuererklärung nicht angegeben werden, falls man einen höheren Steuersatz hat.
Jedoch können Privatleute mit geringerem Steuersatz in der Einkommensteuererklärung diese Einnahmen angeben und somit Steuer zurückerstattet bekommen, da sie ja mit 25 % dann zu viel bezahlt haben.

Abgeltungssteuer wird zwar auch bei Geschäftskunden abgezogen/berechnet, für sie wirkt sie aber NICHT abgeltend. Geschäftskunden müssen im Rahmen der Steuerklärung diese Einnahmen angeben und anschließend mit ihren Steuersatz versteuern.

Liebe Grüße,
Wiggle

-------------------------
####### Deutsche Bank
#........#..# Kundenberater PeB
#.....#.....# Marktregion: Schwerin
#..#........# Region: Ostsee/Lübeck
####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt*

LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.05.2010 13:45
aber ansonsten stimmt meine obige erklärung oder wiggle??

also meine berufsschullehrerin meinte in der AP 2010/2011 wird die alte besteuerung nicht mehr abgefragt, daher habe ich die alte besteuerung nie gelernt...
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.05.2010 13:51
Sonst stimmt die Erklärung.
Bei geschlossenen Immobilienfonds bin ich mir selbst nicht sicher, da müsste ich mal nachforschen.

Die alte Besteuerung ist auch total behindert. Dividende so, Kursgewinne anders und Zertifikate sind nochmal schlimmer, hier ein kleiner Auszug:

Sonderregelung für steuerfreie Gewinne aus dem Verkauf von Zertifikaten: Nur Gewinne aus der Veräußerung von Zertikaten, die vor dem 1. Juli 2008 gekauft, mindestens ein Jahr gehalten und spätestens im Juni 2009 wieder verkauft wurden, konnten noch steuerfrei als Spekulationsgewinne vereinnahmt werden

Ich gehe mal nicht davon aus, dass dies so genau abgefragt wird, weil einfach zu extrem...
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.05.2010 13:53
nja, meine bs-lehrerin meinte die alte besteuerung wird eher nicht abgefragt...

im bezug auf die geschlossenen IF weiß ich dass die besteuerung im bereich Miet- und Pachtertrag zuzuordnen ist.. aber wie hoch da der steuersatz ist weiß ich nicht. ich meine das ist der persönliche steuersatz des geschlossenen IF-Anlegers
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.05.2010 14:33
Eine Ausnahme ist die Besteuerung der Erträge aus der Kapital-Lebensversicherung.
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.05.2010 17:49
Bei welchen die Ertrag aber einer Laufzeit von 12 Jahren nur zur Hälfte besteuert werden?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.05.2010 17:59
Die Kapitalertragsteuer hat bei der KLV keine Abgeltungswirkung.
Nur bei vorzeitigem Ausstieg wird Abgeltungsteuer fällig.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.05.2010 18:07
Beispiel
Auszahlung: 206.000,00 €
./. eingezahlt 157.929,60 €
----------------------------------------------------
= Ertrag aus Kapital- LV: 48.070,40 €

Die Versicherungsgesellschaft zahlt wie folgt aus:
Auszahlung: 206.000,00 €
./. KESt: 48.070,40 € • 25 %: 12.017,60 €
---------------------------------------------------------------------
= Nettoauszahlung nach Abzug: 193.982,40 €

Das Finanzamt macht bei einem Grenzsteuersatz von 40 % folgende Rechnung:

Ertrag aus Kapital- LV: 48.070,40 €,
davon 50 % steuerpflichtig: 24.035,20 €
davon zu zahlende persönliche ESt: 24.035,20 € • 40 % = 9.614,08 €
bereits einbehalten 12.017,60 €
------------------------------------------------
Rückerstattung 2.403,52 €

Bei Vertragsschluss nach dem 31.12.2004 ist nur der hälftige Unterschiedsbetrag steuerpflichtig, bei 12-jähriger Laufzeit und Alter von 60 Jahren
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.05.2010 18:09 - Geaendert am: 07.05.2010 18:10
Ich sehe gerade.
Unter diesen 12 Jahren greift die AGS.

Läuft der Vertrag mind. 12 Jahre und ist das Endalter mindestens 60 Jahre, so werden die Erträge nur zur Hälfte besteuert und zwar mit dem persönlichen Steuersatz.

Lg,
Wiggle

*edit: Ja nun, Sie schreiben aber auch schnell :)
 

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