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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

degressive Abschreibung und allgemein
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Liaphia
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2010 11:35
Hallo ihr lieben.
Nachdem ich mich durch versch. Lehr- und Übungsbücher gewälzt habe, sind mir ein paar Ungereimtheiten aufgefallen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn mittwoch ist es ja schon soweit ^^

Einmal suche ich vergebens den aktuellen Abschreibungssatz für 2010. Sind das 25% oder 30%?


Und dann bei den GWG:
Bis 150€ ohne USt schreibt man sofort als AVA (allgemeine Verwaltungsaufwendungen) ab.
Nun kann man ja auch bis 410€ (ohne USt ?) sofort abschreiben oder eben ab 150,01 im Pool (5 Jahre linear). Kann ich mir dann aussuchen was ich wähle? oder ist immer nur eins von beiden richtig? Habe Angst das ich in der Prüfung dann über AVA sofort abschreibe und es eg im Pool hätte sein müssen.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke schonmal! =)
OGTob
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.05.2010 12:16 - Geaendert am: 07.05.2010 12:19
eine kleine übersicht zu den abschreibungsvarianten:
vor 2006: linear oder degressiv (2 mal lin. max. 20%)
2006 / 2007: linear oder degressiv (3 mal lin. max. 30%)
2008: nur linear
2009 / 2010: linear oder degressiv (2,5 mal lin. max 25%)
ab 2011 wird es wahrscheinlich keine degressive abschreibung mehr geben, sondern wieder nur noch linear.

GWG:
ab 2010 ist es so, dass wie du richtig sagst, alles was netto bis 150,00 EUR liegt sofort als sachanlagenaufwand verbucht wird.

und dann kann man sich raussuchen (wieder nettopreise):

entweder
150,00 < gekauftes gut < 410,00
dann wird das gut ins GWG gebucht und kann am jahresende vollständig abgeschrieben werden.

ODER

150,00 < gekauftes gut < 1000,00
dann wird der GWG sammelposten für das jahr gebildet, der dann linear über 5 jahre abgeschrieben wird.

man darf aber immer nur einen dieser posten verwenden. ich kann also als KI nicht gleichzeitig GWG und einen Sammleposten führen, sondern muss mich für ein von beiden entscheiden.
dass muss man dann aus der aufgabenstellung erkennen.
meistens ist ja nach dem höchstmöglichen abschreibungssatz gefragt.
Liaphia
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2010 12:42 - Geaendert am: 07.05.2010 12:46
Vielen Dank :-)
Jetzt kann ich beruhigt weiter lernen. wenn in aufgaben vom güterkauf im jahr 2008 gesprochen wird, schreibe ich also linear ab?
eigentlich beziehen die aufgaben sich immer aufs aktuelle jahr, aber für den fall das es in der vergangenheit liegt, nehme ich die von dir geposteten Daten?


die 410 sind netto richtig? also brutto bis 487,9?

LG
OGTob
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.05.2010 12:52
Richtig, 2008 nur linear.
Ist zwar wie du richtig sagst eher unwahrscheinlich, aber der vollständigkeit halber...

Ja, bei allen irgendwie mit GWG in Verbindung stehenden Preisgrenzen beziehen sich diese angaben auf die Nettowerte. Durch die Umsatzsteuer kann dieser Wert also überschritten werden.
Liaphia
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2010 13:01 - Geaendert am: 07.05.2010 13:10
Dann nochmal vielen Dank :-)

ah, eins noch ^^

bei den 2,5 mal linear, max 25%:

wenn die Nutzungsdauer 15 Jahre ist , sind das ja 6,667 %
6,667 x 2,5 = 16,67%

darf ich da nicht mit den 25% rechnen? also ich muss immer gucken ob ich mit 2,5 x irgendwas < 25% bin, dann nehme ich das ergebnis von 2,5 x irgendwas als abschreibungssatz? liegt es darüber nehme ich die max. 25%?
OGTob
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.05.2010 13:56
Ganz genau so ist es.
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.05.2010 14:15
@OgTob: Du schreibst, dass GWG von >150 € bis 410 € am Jahresende abgeschrieben werden können.
Ist es nicht vielmehr so, dass diese wie die GWG bis 150 € DIREKT als Aufwand gebucht werden und nicht am Jahresende einer Abschreibung unterliegen?
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.05.2010 14:30
Nein, GWG bis 410,- netto müssen zunächst als GWG gebucht werden und dürfen am Jahresende in voller Höhe abgeschrieben werden.
Liaphia
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2010 15:33
ist das auch neu?
im schulbuch steht, dass man es sofort (bei kauf) über den Allgemeinen Verwaltungsaufwand als Aufwand erfasst.
Gleiches gilt für Büromaterialien, egal wie teuer diese sind.

Ist das falsch?
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.05.2010 15:36 - Geaendert am: 10.05.2010 12:17
Bei büromaterialien ist es richtig, das wird direkt als AVA abgeschrieben, da dies einen direkten Verbrauch untergeordnet sind und somit keinen wirklichen Wert für das Ki bringt.

Das werd ich nie wieder vergessen, weil das kam bei mir in der ZP dranne und ich habs über BGA gebucht und somit hab ich meine 3 verbaselt :,-(
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.05.2010 17:53
@Herrn Rathner:

Ich habe mir vorhin mal das EStG im §6 Absatz 2 und Absatz 2a durchgelesen.

Die neue Regelung mit 410 € ist im Absatz 2 geregelt. Absatz 2a besagt, dass ABWEICHEND von Absatz 2, die alte Regelung angewandt werden kann.

Wir kennen die alte Regelung:
bis 150 € direkt abschreiben.
>150 € bis 1.000 € als GWG aktivieren und 5 Jahre abschreiben.

Für die Regelung mit den 410 € ist haargenau der gleiche Wortlaut, wie für die GWG bis einschließlich 150 € laut Abs.2 gewählt worden.
Es ist für die 410 € noch angefügt, dass eine "Liste" zu führen ist, die dieses Gegenstände nachweist. Davon kann abgesehen werden, wenn die Buchführung es eindeutig nachweisen kann.

Daher gehe ich davon aus, dass ich die GWG bis einschließlich 410 € DIREKT abschreiben kann?

Liebe Grüße,
Wiggle
OGTob
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.05.2010 18:09
Alles, was über 150 EUR aber unter 410 EUR liegt wird im GWG gesammelt und NICHT als Sachanlagenaufwand erfasst.
Der Betrag, der sich dann darin bis zum Jahresende angesammelt hat wird komplett abgeschrieben.
Es erfolgt also keine Abschreibung über mehrere Jahre.
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.05.2010 18:12 - Geaendert am: 07.05.2010 18:13
Okayyyy....

ich dachte die wollten das Steuerrecht einfacher machen? *an kopp fass*

Aber was ist in der AP Sommer 2010 entscheidend? Mein Lehrer meinte, die haben da die neuen Regelungen sicher noch nicht eingearbeitet. Was meint ihr?
OGTob
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.05.2010 18:41
weiß nich. möglich wärs schon, oder?
laut aufgabe zum beispiel 2010 etwas gekauft wird und entschieden werden soll, wie die größtmögliche abschreibung erfolgt...
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.05.2010 19:08
Die Zwischenprüfungsaufgaben waren jedenfalls so, dass den Aufgabenerstellern die neue 410 €-GWG-Regel noch nicht bekannt war.
Leider habe ich noch nichts von der endgültigen Musterlösung gehört, denn die Aufgabe ist bestimmt aus der Wertung genommen worden.
Man sagt, die IHK-Prüfungen haben einen Vorlauf von ca. einem halben Jahr. Daher wird wohl die neue Regelung noch nicht berücksichtigt sein. Dennoch kann es nicht schaden, wenn man sie kennt, sicher ist sicher!
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.05.2010 19:29 - Geaendert am: 07.05.2010 19:41
@wiggle

Die Formulierungen im EstG sind in der Tat fast gleich, aber dass die Bestandsliste für die Gegenstände über 150 bis 410 Euro gefordert wird, besagt, dass diese erst als Bestand aufgenommen werden müssen, bevor sie am Jahresende voll abgeschrieben werden dürfen.
Liaphia
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2010 20:27
Also gar nichts mit Allgemeiner Verwaltungsaufwand?
wie buche ich das denn dann bis zum ende des jahres?

wir haben gelernt das alles bis 150 als AVA gebucht wird.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.05.2010 20:54
Doch, das ist richtig!

bis 150,- sofort als Aufwand,
über 150,- bis 410,- als GWG (Aktivkonto) und am Ende des Jahres darf man den vollen Betrag abschreiben.
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.05.2010 21:29
Laut Kontenplan gibt es ja nur das Konto "Geringwertige Wirtschaftsgüter", welches üblicher Weis als Sammelposten (welcher eben so auch im EStG angesprochen wird) genutzt wurde.

Nun würde ich den dann auch für die GWG zwischen 150 € und inkl. 410 € nutzen?
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.05.2010 21:48
In dem neuen Stoffkatalog der IHK, der ab 2010 gilt, ist im Kontenplan zusätzlich ein neues Konto:

Sammelposten
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