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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Auflassung
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.05.2010 18:17
Die Auflassung ist die dingliche Einigung zwischen bisherigen Eigentümer und neuen Eigentümer vor den Notar.

Was bedeutet "dingliche"?
immortal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.05.2010 18:38
das Grundstück... im Grundbuch wird ja auch ein dinglicher Zinssatz festgesetzt
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.05.2010 18:50
Die dingliche Einigung ist ein sachenrechtlicher Vertrag. Man einigt sich, dass das Eigentum am Grundstück (Ding, unbewegliche Sache) auf den neuen Eigentümer übergehen soll.
 

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