Vervielfältiger beim Ertragswertverfahren |
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Verfasst am: 03.05.2010 11:35 |
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1. Wie kann man den Vervielfältiger berechnen?
2. Welchen Wert muss ich mit dem Vervielfältiger mulitlizieren?
2. Was bedeutet ein Vervielfältiger von 19,8479102? |
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Verfasst am: 03.05.2010 11:40 - Geaendert am: 03.05.2010 11:44 |
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zu 1.
Vervielfältiger bei Kapitalisierungszinssatz 5 %
(1,05^Restnutzungsdauer-1)
----------------------------------------------- = Vervielfältiger
1,05^Restnutzungsdauer•(1,05-1)
Beispiel für 100 Jahr Restnutzungsdauer
(1,05^100-1)
-------------------------- = = 19,8479102
1,05^100•(1,05-1) |
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Verfasst am: 03.05.2010 14:33 |
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muss man den vervielfältiger echt ausrechnen?? ich dachte dies wird in der prüfung immer mit angegeben?!? |
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Verfasst am: 03.05.2010 21:43 |
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zu 2.
Der Gebäudeertrag ist mit dem Vervielfältiger zu multiplizieren. |
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Verfasst am: 03.05.2010 22:15 |
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zu dem zweiten 2) ;-) :
da du bei der Bodenwertverzinsung mit dem "ganzen" Kapitalisierungszins rechnest - da man davon ausgeht der Boden ist unbegrenzt nutzbar- musst du bei der Kapitalisierung des Gebäudereinertrages die Restnutzungsdauer berücksichtigen --> je niedriger die Restnutzungsdauer, desto niedriger der Vervielfältiger. |
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Verfasst am: 04.05.2010 16:30 |
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Bis heute gibt es keine Abschlussprüfungsaufgabe mit einem Vervielfältiger. Es wurde bis jetzt nur das einfache Ertragswertverfahren geprüft. |
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