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Forenübersicht >> Kontoführung

Pfändungsschutzkonto ab Juli 2010
 
Apollondb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.04.2010 20:08
Wieder ein Geniestreich seitens des Staates, um den Hartz4 Empfänger das Leben zu erleichtern,
Keine zeitliche Befristung mehr für Sozialleistungen, wenn ein solches Konto eingerichtet wird.
Über den Basispfändungsbetrag kann man einen Kalendermonat drüber verfügen.

Besser noch, die Sozialleistungen werden nicht auf den Basispfändungsfreibetrag angerechnet und nicht ausgeschöpfte Pfädungsfreibeträge werden auf den folgenden Kalendermonat angerechnet.

Ein Schlaraffenland für alle Kunden mit Pfändung.
Was soll das denn schon wieder?
Man sollte diese Leute einschränken, damit sie lernen mit Geld umzugehen.
Stattdessen gibt der Staat denen beinahe Narrenfreiheit.
SUEDLAENDER22
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.04.2010 23:58 - Geaendert am: 29.04.2010 00:16
Ich gebe dir Recht, es ist unglaublich!!!! Man darf nicht vergessen, dass Kunden mit Pfändungen anderen Gläubigern bares GELD schulden und damit teilweise deren eigene Existenz , die Angestellten und Familien, etc., regelrecht gefährden!

Und mal ehrlich, die "WENIGSTEN" meiner Kunden zumindest, sind unverschuldet in diese Lage reingekommen...und wie geil sind schon wieder diese Freibeträge auf diesen Konten? Wir Banken haben den administrativen Aufwand mit dem Scheiss - zurück zur Lohntüte mit diesen Idioten!
Apollondb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.04.2010 00:18 - Geaendert am: 29.04.2010 00:19
Gut ist, dass er Kunde nur ein Schutzkonto für alle Bankverbindungen haben darf und diese Konten der Schufa gemeldet werden, sodass man erstmal in der Schufa nachschauen kann, ob eins existiert.

Und Banken müssen das erst einrichten, wenn der Kunde auf sie zukommt. Wir als Bank sind nicht verpflichtet den Kunden darauf hinzuweisen, dass ein solches Konto existiert.

Also am Besten den Kunden nichts sagen und alles wie
gehabt lassen.
Obwohl diese scheiß Medien dieses Thema sowieso groß anpreisen werden und dann kommen die ganzen Pfändungskunden aus ihren Löchern gekrochen und wollen eins haben.

Ich fass es nicht...wieso wird die Frist für Sozialleistungen von 7 Wochentagen auf unbegrenzt erhöht?
Welche Politiker denken sich so einen Schwachsinn aus?

Das entbehrt doch jeder Logik. Wenn ein Kunde so ein Konto im Voraus einrichtet, wieso gibt es dann immer noch die Regel, dass man innerhalb von 14 Tagen nicht an den Gläubiger überweisen darf?
Der Kunde erhält doch sowieso automatisch diesen Freibetrag für Leistungen aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2010 08:33
Viele dieser Pfändungskunden haben zwar keinen Plan, was man machen muss, um die Pfändung loszuwerden, aber wenn sowas wie ein P-Konto kommt, dann sind die informierter, als ein Wirtschaftswissenschaftler.
Ist genau so wie mit manchen Arbeitsfaulen, die sich besser auskennen in den Regeln und Gesetzen als ein Angestellter der ARGE.
maok
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.04.2010 09:30
Wo bitte liegt der Unterschied, ob ein Schuldner die ihm zur Verfügung gestellten Mittel binne sieben Werktagen abholt, oder ob er es sich den Monat über einteilen kann!?

Denn holen wird er sich sein Geld so oder so, ob nun am Ersten oder in Etappen.
Können die kleinen Schalterfuzzis sich doch freuen, wird der Ultimoansturm entzerrt...

Und auch, wenn es sich "maßregelnd" anhört:
am Boden liegende tritt man nicht!
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2010 10:31
Aber im Grunde erschwert es doch irgendwo auch den Gläubigern an ihr Geld zu kommen
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2010 20:20 - Geaendert am: 29.04.2010 20:21
Naja auf der anderen Seite ersparen sich die Leute an der Fornt schon eine Menge diskussionen mit diesen Leuten. Ich erinner mich auch noch dran....sind 7 Tage schon rum....aber es ist mein Geld...aber ich muss noch was bezahlen. Und wer einmal die 7 Tagesfrist hat verstreichen lassen dem passiert es nicht wieder.
Den Amtsgerichten erspart es arbeiten, es wird weniger Nichtpfändbarkeitsbescheinigungen geben müssen und unterm Strich ändert sich nicht viel.
Denke auch, dass das P-Konto, richtig eingesetzt, auch für Banken eine Entlastung sein kann. Weniger Verwaltungsaufwand, weniger diskussionen.
Aber nur ein P-Konto pro Person, wie soll das gehen, nicht jeden Bank ist der Schufa angeschlossen.....
Apollondb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.04.2010 20:30
Die Bank ist verpflichtet das Konto zu melden. Wäre ja noch lustiger, wenn es mehrere geben würde. Dann könnten Leute mit Pfändungen alles abgeben, wenn sie das Geld splitten.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.04.2010 18:50
Banken sind aber nicht verpflichtet der Schufa anzugehören.
Das kostet Geld. Die Volksbank hier am Ort ist der Schufa nicht angeschlossen.
Die holen eine Bank an Bank Auskunft ein und sehen die letzten Kontoauszüge ein und das war es.
Apollondb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.04.2010 18:54
Bleibt zu klären, wie die Volksbank das handhaben wird.
Jedenfalls darf nur eins pro Person vorhanden sein, und die Bank haftet, wenn sie eins errichtet, obwohl eins existiert.
L0ki
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.06.2010 09:41
Sag mal maok, bist du der Retter der Gerechten?
Klar! Man tritt niemanden der am Boden liegt! Trotz allem, sollte der Liegende dann doch eher höflich, nach Hilfe zum Aufstehen fragen, statt hoch-zu-spucken!?

Weder die Pfändungsabteilung, noch die Leute vom Schalter können etwas dafür. Man lächelt zwar immer und versucht zu helfen. Aber bei dem ein oder anderem Kunden ziehen doch einige groteske Erziehungsmaßnahmen an meinem inneren Auge vorbei.

Jaja, ich weiß das ist nicht die Regel. Zum Kotzen ist es trotzdem!
 

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