Brief & Buchgrundschuld |
|
|
Verfasst am: 16.04.2010 23:15 |
|
|
Worin besteht denn der genaue Unterschied zwischen der Brief- und Buchgrundschuld? |
|
|
|
Verfasst am: 16.04.2010 23:35 |
|
|
Wird auf die Ausstellung eines Briefes nicht verzichtet, erhält der Gläubiger eine Grundschuldurkunde,
Wird auf die Briefausstellung verzichtet, wird die Grundschuld mit einem Hinweis, dass es keinen Brief gibt, in das Grundbuch eingetragen.
Briefgrundschulden verursachen höhere Kosten als Buchgrundschulden.
Die Übertragung der Rechte aus der Buchgrundschuld ist schwieriger als bei einer Briefgrundschuld. |
|
|
|
Verfasst am: 20.04.2010 14:53 |
|
|
Dankeschön ! |
|
|
|