Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 32
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

knifflige Frage für Experten
 
lucius
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.03.2010 00:04
Hallo

Ich habe heute ein Gespräch gehabt,was mich wirklich an meine fachlichen Grenzen gebracht hat.

Ein Kunde von mir hat einen Kaufvertrag mit einer GBR geschlossen (Bsp. Müller und Maier GBR).
Er hat den Betrag per Vorauskasse überwiesen.
Im Onlinebanking hat er nicht Müller und Maier GBR eingetragen sondern nur Müller!!!

Es hat sich leider herausgestellt das er Betrügern auf den Leim gegangen ist und das Empfängerkonto eingefroren würde.

FRAGE: kann mein Kunde seine Bank haftbar machen,weil sie einen falschen Auftrag ausgeführt hat.

Ich würde aus dem Bauch herraus sagen nein,weil der Kunde in den AGBs dem Nummernabgleich zustimmt und bei einer GBR auch Konten auf den Namen der Gesellschafter laufen dürfen.

Wenn Ihr euch fragt warum ich nicht meine Fachabteilung frage,kann ich euch sagen ich bin unabh. Bankkaufmann und habe keine Fachabteilung :-(.
Ich möchte meinem Kunden natürlich trotzdem helfen.

Chris
Apollondb
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.03.2010 00:11 - Geaendert am: 16.03.2010 00:12
Die Bank hat keinen falschen Auftrag ausgeführt. Laut AGB braucht die Bank keinen Namen/Nummernvergleich mehr machen, wie du bereits gesagt hast.

Somit keine Haftung seitens der Bank.

Zudem ist es die Schuld des Kunden, wenn er falsche Kontaktdaten angibt.

Wenn es Betrüger waren, sollte dein Kunde sie anzeigen. Bei einer GbR muss ja der Name und die Legitimation aller Gesellschafter im Kontoeröffnungsantrag vorhanden sein, da die Vertretung gemeinschaftlich erfolgt.
McManaman
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.03.2010 14:16
Es findet kein Namens-/Kontonummernabgleich mehr statt.

Neue EU-Richtlinie.
 

Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse