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Forenübersicht >> Kontoführung

Wiederspruch Scheckbelastung
 
LaPrincezz
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.02.2010 16:15
Hey ihr Lieben,

ein Kunde kann doch, wenn er nachweisen kann dass der Scheck außerhalb der Vorlagefrist gebucht wurde bzw. es sich um eine Scheckfälschung handelt der Scheckbelastung wiedersprechen, oder?
In welchem Zeitraum muss dies geschehen?

Danke für die Antworten..
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.02.2010 17:39
Ist der Kunde
- Aussteller?
- Einreicher?
Renovatio
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.02.2010 18:50
Vermutlich Aussteller sonst macht der Widerspruch ja nicht all zu viel Sinn, oder?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.02.2010 18:55 - Geaendert am: 25.02.2010 18:57
Art 29 Scheckgesetz
(1) Ein Scheck, der in dem Land der Ausstellung zahlbar ist, muss binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden.

Art 32 (1)
Ein Widerruf des Schecks ist erst nach Ablauf der Vorlegungsfrist wirksam.
(2) Wenn der Scheck nicht widerrufen ist, kann der Bezogene auch nach Ablauf der Vorlegungsfrist Zahlung leisten.

Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/scheckg/BJNR005970933.html
LaPrincezz
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.02.2010 23:48
Bedeutet also unbegrenztes Rückgabe- bzw. Widerspruchsrecht?
 

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