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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Gesetzliches Vorkaufsrecht
 
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.01.2010 11:08
Wer hat ein gesetzliches Vorkaufsrecht?
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.01.2010 11:21
Die Gemeinde hat nur innerhalb eines Ortes nach dem Baugesetzbuch ein Vorkaufsrecht.

§ 24 Baugesetzbuch Allgemeines Vorkaufsrecht
(1) Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken
1. im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 festgesetzt ist,

Bei landwirtschaftliche Flächen gibt es ein Vorkaufsrecht des Bundeslandes, z. B. für die gemeinnützigen Landgesellschaften. Sie sind vorkaufsberechtigten Stellen nach dem Reichssiedlungs- und Grundstückverkehrsgesetz.

http://www.blg-berlin.de/06_00.html

Bei landwirtschaftlichen Flächen, z. B. an Flussufern, für Bau einer Autobahn greift das Grundstücksverkehrsgesetz, Reichssiedlungsgesetz.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.01.2010 11:23
siehe
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=17095&forumid=28
 

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