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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
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Gesetzliche Grundlage für Beraterprotokolle
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Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.01.2010 12:38
Banken müssen ihren Kunden ab Januar Beratungsprotokolle ausstellen.

In welchem Gesetz ist dies geregelt?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.01.2010 12:47
Wertpapierhandelsgesetz
§ 34 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
...
(2a) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss über jede Anlageberatung bei einem Privatkunden ein schriftliches Protokoll anfertigen. Das Protokoll ist von demjenigen zu unterzeichnen, der die Anlageberatung durchgeführt hat; eine Ausfertigung ist dem Kunden unverzüglich nach Abschluss der Anlageberatung, jedenfalls vor einem auf der Beratung beruhenden Geschäftsabschluss, in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.
immortal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.02.2010 19:40
kann man dieses Protokoll nicht irgendwie umgehen ?Ich kann doch nicht bei jeder anlage dieses Protkoll ausfüllen ?
Ist das auch bei Fonds so ? z.B wenn ein Kunde kommt und 50 € jeden Monat in den UniImmo:Deutschland packen möchte? Also der Berater hat da ja nichts empfohlen. Da müsste ich ja theoretisch auch bei vL Anlagen in Aktien dieses Protokoll ausfüllen ??? Ich find das irgendwie merkwürdig....
QB3
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.02.2010 19:54
Die Vorschriften sind hier ganz eindeutig: Sobald du dem Kunden eine Empfehlung gibst, ihn berätst, musst du ein Beratungsprotokoll erstellen. Das gilt natürlich und in besonderem Maße bei Fonds.
Ein Beratungsprotokoll muss auch angefertigt werden, wenn der Kunde die Anlagevorschläge nicht umsetzt. In jedem Fall ist das Protokoll vor der Ordereingabe anzufertigen.

Die Gesetzeslage geht sogar soweit, dass sich ein Kunde auf ein Beratungsprotokoll berufen kann, auch wenn er kein Kunde bei der Bank wird (Bsp: Kunde kommt zur Anlageberatung, du empfiehlst, er schließt nicht ab, geht nach Hause und stellt die Orders in sein DiBa-Depot ein...). Das ist der einzige mir bekannte Fall, bei dem die Beweislastumkehr ausgeschlossen ist und der Kunde beweisen muss, dass er von dir beraten wurde.

Falls du Zweifel hast, ob ein Protokoll notwendig ist, würde ich trotzdem eines ausfüllen, da du (bzw. die Bank) im Zweifelsfall die Sachlage beweisen muss...

VG, QB3
flipy55
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.02.2010 20:40
wenn der Kunde wie von dir beschrieben kommt und schon konkret weiß was er will ist das ja ein beratungsfreies Geschäft, da muss man da auch kein Berastungsprotokoll machen sondern nur eine Angemessenheitsprüfung
immortal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.02.2010 22:00
ist die vl Anlage denn auch eine Beratung ??? Kunde kommt und sagt, er möchte 40 € vL anlegen ??
1 Fall. Kunde kommt schon in die Tür und sagt, er will auf jeden Fall in einen fonds investieren ---> kein Beratungsprotokoll ??
2. Fall. Kunde ist sich nicht sicher, Berater empfiehlt ihm fonds ---> Beratungsprotokoll ???
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.02.2010 22:03
Was ist eine Angemessenheitsprüfung?
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2010 09:12
eine Angemessenheitsprüfung ist eine Prüfung ob die Anlage vom Finanziellen und vom Risiko her passt.

Sprich wenn Kunde bisher in der RK 3 zugeordnet ist, keine höhere Risikoklasse eingehen will und die Blue Chips Aktien kaufen möchte (die meisten Blue Chips Aktien sind in der RK3) und er die finanziellen Belastungen tragen kann (Verlust, Gebühren bei Kauf einer Aktie, Liquidität, Anlagehorizont etc.) dann fällt die Angemessenheitsprüfung positiv aus.

Wenn derselbe Kunde jedoch eine Mid-Cap Aktie kaufen will (die sind eher in der RK 4 zugeordnet) und er den Schaden nicht tragen kann fällt die Angemessenheitsprüfung negativ aus, d.h.: die gewünschte/empfohlende Anlage passt nicht zum Kunden.
QB3
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.02.2010 09:18
@immortal:

1: Siehe Beiträge flipy55 und LeiLin
2: siehe mein Beitrag: Berater empfiehlt = Definitiv Beratungsprotokoll...

QB3
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2010 10:21
bei uns wird in jedem fall ein beraterprotokoll erstellt, egal ob beratung, beratungsfrei oder entgegen beratung,.

und anlage vl in fonds ist wp beratung =beratungsgeschäft=beraterprotokoll ist pflicht..

auch wenns mich dieser verwaltungsaufwand ziemlich ärgert.. was muss, das muss
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2010 10:27
Die BaFin verschafft sich in den kommenden Monaten – etwa durch Stichproben – einen Überblick darüber, wie die Institute den neuen Vorschriften nachkommen.
QB3
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.02.2010 10:38
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Ergebnisse der Stichproben mehr oder weniger desaströs ausfallen werden...

Mit einem Protokoll bei jedem Termin kann man definitiv nichts falsch machen...

Das paradoxe ist aber auch, dass Geschäfte in geschlossenen Fonds nicht protokolliert werden müssen... Obwohl in dem Bereich meiner Meinung nach die meiste Fehlberatung stattfindet...
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2010 10:51
QB3:

ich kann mir auch sehr gut vorstellen dass mit der neuen wphg-novelle, sprich beraterdokumentation auch miserabel ausfallen wird.
einerseits kann ich dann das kommende desaströse ergebnis aber auch sehr gut anchvollziehen. wenn ich da manche berater ansehe, die zwei stunden ihre kunden beraten und dann noch eine stunde am blöde (sorry) dokument rumdoktern müssen, kann ich manchmal verstehen dass ein berater bei einer 5 minütigen beratung wenn kunde genau weiß was er will kein bock hat auf eine erstellung der beraterdokumentation. zumal unsere systeme dafür noch ned wirklich optimiert worden sind -.-
QB3
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.02.2010 11:39
@LeiLin: Ich bin froh, das (mit den Systemen) ausgerechnet von einer Deutschbankerin zu hören :-)

Ja, ich bin auch nicht wirklich ein Verfechter der neuen Regelungen... Ich würde mich da bestimmt auch etwas schwer tun...

Daher bin ich froh, dass ich in der Zentrale arbeite und mich damit nicht rumärgen muss. Da ich im Bereich Vertriebs-/Produktsteuerung, Portfolio Management arbeite, bekomme ich die Diskussionen quasi hautnah mit...
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2010 12:44
naja, ich sage mal so.. jetzt funktioniert das system brav wie es sein sollte. aber ende januar war hier die hölle los..

für jeden kack beratung gleich 4 seiten beraterdokumentation -.-

aber nunja, die bösen banker muss man ja auf die finger schauen.

i-wo hat ja schon sinn und zweck die sache. aber es bedeutet halt erheblich mehr verwaltungsaufwand auf kosten der mitarbeiter und auf kosten einre qualitätsvollen beratung.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2010 12:51
Das Ausfüllen des Beraterbogens und die Beratung muss doch parallel laufen. Erst wenn ich die Anlageziele usw. kenne, kann man ein Produkt empfehlen.
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2010 13:15
herrmann,

der grundgedanke von dir stimmt.

aber bei uns wird es im system so gleich eingegeben und wenn man dann eine empfehlung macht überprüft das system (geeignetheitprüfung und angemessenheitsprüfung) und wenn dann die beratung fertig ist, wird dem kunden am bildschirm gezeigt was man alles besprochen hat. wenn der kunde dann zufrieden ist wird die beratungsdokumentation für den kunden ausgedruckt und anschließend den kauf/verkaufsorder eingegeben.
was danach solange dauert ist die archivierung der dokumente im system -.-
QB3
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.02.2010 13:18
Da haben Sie recht, Herr Herrmann, aber in der Praxis ist das leider anders... Mich hat letztens auch ein Kollege angerufen:

"So, ich hab jetzt die Orders eingestellt, jetzt wollte ich mal fragen, wo ich die Vorlage für das Beratungsprotokoll finde..."

@LeiLin: Wie gesagt, grundsätzlich gebe ich Dir recht. Aber ob die Beratungsqualität sich damit wirtklich verschlechtert?!

In die gleiche Rubrik (extrem Kostenaufwändig) fällt für mich übrigens die tägliche Verrechnung der Verlusttöpfe...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2010 14:54
Die Beraterqualität nimmt zu.
Nur wer eine systematische Kundenanalyse durchführt, kann dem Kunden das richtige Produkt empfehlen. Das Beratungsprotokoll hilft bei der systematischen Kundenanalyse.
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2010 14:55
Q3B:

rein theoretisch musst es ja schlechter werden.
weil wenn wir diese ganzen sachen alle archivieren müssen oder wenn die technik spinnt müssen wir zuerst auf die (noch) papierhaften dokumente ausweichen und dies dann nachträglich eintippen.

das nimmt ca. 30 minuten zeit in anspruch wenn nicht sogar mehr je nach beratung. diese zeit geht für andere kunden verloren, daraus resultiert sich dass die bank pro tag weniger kunden beraten kann. logischerweise sinkt damit dann auch der ertrag. d.h.: streng genommen muss die bank entweder auf sinkenden ertrag oder auf sinkende beraterqualität (zwecks schnellere, undpersönlichere Beratung) einstellen.

und auf sinkenden ertrag will keine bank verzichten. nichtmal unser mann von der heilsarmee josef ackermann.. wenn ich die ziele von der jahresauftaktversammlung anschaue *brr*
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