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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Pfändungs/Überweisungsbeschluss Teil II
 
immortal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.01.2010 21:18
Da ich zu diesem Thema noch keine genaue Lösung in diesem Forum gefunden habe, stelle ich sie nocheinmal .
Wenn ein Kunde einen Dispo hat, kann die Bank dann diesen in Anspruch nehmen, um die Pfändung zu bezahlen ????
In einem Prüfungsbuch von Heinz Rotermund hab ich folgendes gefunden :

"BGH hat entschieden, dass ein Darlehensanspruch pfändbar ist, wenn
-Der Abruf des Darlehens erfolgt ist. Das ist der Fall, wenn das Konto einen Sollsaldo bereits aufweist und
-wenn dies eine vertragliche vereinbarte Kontoüberziehung ist und nicht eine geduldete Überziehung "

Ich finde dies nur irgendwie etwas merkwürdig:
Wenn ich einen Dispo von 10.000 € habe und ein Guthaben von 1.000 € und nun geht ein Pfändungs und Überwesiungsbeschluss ein über 3.000 € --> dann kann ich nur 1000 € pfänden.
wenn ich aber bereits meinen dispo im Vorfeld um 4.000 € in Anspruch genommen habe, dann kann die Bank die 3.000 € ohne Problme überweisen `???? mhhhh.....
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2010 22:12 - Geaendert am: 15.01.2010 08:46
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=17190&forumid=4

Die Ansprüche des Bankkunden gegen das Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit ("offene Kreditlinie") sind, soweit der Kunde den Kredit (tatsächlich) in Anspruch nimmt, grundsätzlich pfändbar.

Allerdings muss es sich um eine vertraglich vereinbarte, nicht um eine stillschweigend eingeräumte Überziehung handeln.

BGH, Urteil vom 29. März 2001 - IX ZR 34/00 -
OLG Hamm
LG Essen

Quelle:
http://www.juraforum.de/urteile/urteil/bgh-urteil-vom-29-03-2001-az-ix-zr-3400.html
http://www.bag-sb.de/uploads/tx_inhalt/BGH_IX_ZR_34_00_Pfaend_Dispo.pdf

Aus wirtschaftlichen Gründen streicht die Bank den Dispositionskredit nämlich üblicherweise, um den Negativbetrag durch Geldeingänge anschließend auszugleichen.

http://schulden.suite101.de/article.cfm/kontopfaendung_bei_schulden
immortal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.01.2010 22:35
aber die Bank kann sich doch nicht dem BGH urteil widersetzen und den Dispo einfach streichen ??? Also eine komplett richtige lösung gibt es hier anscheind nicht ? in dem text http://schulden.suite101.de/article.cfm/kontopfaendung_bei_schulden steht des nur Guhaben gepfändet werden darf.. also nihct den Dispo in anspruch nehmen, während das BGh urteil etwas anderes sagt
Apollondb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.01.2010 22:45 - Geaendert am: 13.01.2010 22:52
In dem BHG-Urteil steht nichts von Streichung eines Dispo. Außerdem, würde es keinen Sinn machen, für die Bank das Konto mit dem Dispo zu verrechnen, somit steigen nur die Verbindlichkeiten des Kunden und die Bank will ja keine Kunden im Soll, die ne Pfändung haben.
Wenn der Kunde den Dispo nicht in Anspruch genommen hat, kann die Bank bei Pfändung nicht überweisen.
Grundsätzlich sind nur Kontoguthaben verpfändbar.
Bei natürlichen Personen darf die Bank nach Eingang des Überweisungsbeschlusses 2 Wochen nicht auszahlen, damit der Kunde eventuell beim Amtsgericht einen Antrag stellen kann, sodass Lohn-und Gehalt nur zum Teil pfändbar sind.
Super ist es, wenn der Kunde Sparkonten und Depots bei der Bank hat. Die Bank kann jederzeit mit diesen das Konto verrechnen( AGB-Pfandrecht) und ggf. fällige Forderungen von Dritten begleichen.
EIn Dispokredit kann jederzeit, egal ob das Konto gepfändet ist oder nicht, gestrichen werden.
Wie Hermann bereits sagte, streicht die Bank nach und nach den Dispo.
Bsp: Dispo 2000, Kunde mit 1500€ im Soll, will nicht zahlen. Dispo wird von der Bank auf 1500€ runtergesetzt.
Irgendwann ist der Dispo auf Null, sobald der Sollbetrag getilgtist. Got it?
immortal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.01.2010 19:32
aber die aussage, dass der dispo weiter in anspruch genommen werden darf, wenn er schon "angebrochen" worden ist ist richtig oder ??? das steht nämlich im BGH urteil so .
Also Bsp. Disporahmen 10.000 € darvon scon 4.000 € in anspruch genommmen.... die restlichen 6.000 eur kann die bank zur kontopfändung nehmen... so stehts im BGH-urteil
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2010 19:51
Das ist aber sehr ungünstig für die Bank. Die Rückzahlung des Dispokredits ist doch sehr ungewiss.
Apollondb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.01.2010 20:17 - Geaendert am: 14.01.2010 20:20
Immortal, denk doch mal nach. Es ergibt keinen Sinn und Nutzen für die Bank. Wenn ein Kunde schon eine Pfändung auf dem Konto hat, heißt das, dass er zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig ist. Wenn sie das Konto mit dem Dispo ausgleicht, kommt noch mehr Geld zusammen. Der Kunde steht mehr im Soll, muss Zinsen bezahlen, die er nie bezahlen wird. Und die Bank? Tja, die sitzt auf dem Geld fest.
Wenn sie es nicht verrechnet, schuldet der Kunde dem Kreditinstitut weniger Geld, was in diesem Fall gut für die Bank ist.

Die Bank wird nämlich nie den Betrag zu sehen bekommen, den der Kunde ihr schuldet. Banken sind Kapitalisten, wir würden uns ins eigene Fleisch schneiden und einen Kunden sozusagen unterstützen, indem wir die Pfändung überweisen.
Immer kaufmännisch denken :)

Achja, eine Bank wird niemals eine Pfändung überweisen, wenn nicht genügend Geld auf dem Konto ist, egal ob Dispo bereits beansprucht ist.
Merk dir einfach eins: DIe Bank überweist bei einer Kontopfändung nur Guthaben.
Genauso bei Geschäftskunden, bei dem aber keine Sperrfrist vorliegt, da wird das Guthaben direkt überwiesen.
immortal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.01.2010 21:05
ja also mir ist die problematik schon klar... deswegen bin ich ja auch so verwirrt. Aber genauso steht es in dem Prüfungsbuch von heinz rotermund, außerdem steht es ja auch so in dem BGH Urteil. ich zitier es nochmal

"BGH hat entschieden, dass ein Darlehensanspruch pfändbar ist, wenn
-DER ABRUF DES DARLEHENS ERFOLGT IST.. Das ist der Fall, wenn das Konto einen Sollsaldo bereits aufweist !!!! und
-wenn dies eine vertragliche vereinbarte Kontoüberziehung ist und nicht eine geduldete Überziehung "

also ist das BGH urteil quatsch... ich finde das halt alles so merkwürdig :-(
Apollondb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.01.2010 23:44
Wieso quatsch? DIe Bank hat das Recht dazu. Es fragt sich nur, ob es wirtschaftlich Sinnvoll ist, und das ist es definitiv nicht.
Natürlich sollte man das schon wissen, aber es kommt in der Praxis so kaum vor.
immortal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.01.2010 17:23
danke für die antwort...mehr wollt ich ga rnicht wissen, falls sowas in der prüfung dran kommt, schreib ich dann, dass es möglich ist, den dispo für die pfändung zu nutzen es aber nicht sinnvoll ist
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.01.2010 18:04
Es muss nicht immer sinnlos sein.....

Beispiel aus der Praxis:

Kunde hat Girokonto mit 10 TEUR Dispo und regelmäßiges Einkommen von 4-5 TEUR monatlich. Es besteht eine Baufi bei uns im Hause. Der Kunde hat vergessen (wieso auch immer) seine Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Es kommt eine Pfändung über ca. 1.200 EUR, aktuelles Guthaben beträgt aber nur 800 EUR. Jetzt möchte ich die Bank sehen, die den Dispo streicht und das Konto wg. Pfändung dicht macht .....

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Klar ist eine Pfändung auch ein Hinweis auf eventuelle Bonitätsverschlechterung, aber es muss nicht immer so sein, wie es auf den ersten Blick aussieht.
Apollondb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.01.2010 18:18 - Geaendert am: 15.01.2010 18:24
Hier stellt sich die Frage, ob der Dispo bereits in Anspruch genommen ist. Wenn ja, kein Problem, Pfändung wird überwiesen, wenn nicht, auf nächsten Gehaltseingang warten oder das AGB-Pfandrecht in Gebrauch nehmen und eventuell andere Guthaben mit der Pfändung verrechnen.

Bestehen keine weiteren Guthaben und wurde der Dispo nicht in Anspruch genommen, ist die Bank verpflichtet das Konto zu sperren, bis Geld reinkommt.
 

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