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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Berichtsheft
 
Tania19
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.04.2003 21:25
Sagt mal wie ist das eigentlich muß ich mein Berichtsheft schon zur Schriftlichen oder erst zur Mündlichen vorlegen (bin nämlich leicht im Rückstand *räusper* )
Gucken die sich das wirklich an oder ist es nicht schlimm wenn zwischendrin mal was fehlt?
Gruß Tania
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2003 22:37
Das Berichtsheft muss der Azubi bei der mündlichen Prüfung der Prüfungskommission vorlegen.

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.04.2003 09:16
Also ich mache meine Prüfung noch einmal.
Bei der letzten Prüfung wollten die das schon bei der schriftlichen sehen. Die haben sich das aber nicht so genau angeschaut. Eigentlich nicht in dem Sinne des prüfens, sondern eher im Sinne des vorhandenseins.
Nur bei deiner mündlichen solltest du es auf keinen Fall vergessen bzw. unvollständig haben.

Rang: IPO

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Verfasst am: 05.05.2003 10:42 - Geaendert am: 05.05.2003 10:43
Das Berichtsheft ist doch eh für‘n A....!
Denn es interessiert Niemanden, was da drin steht!
Mein Ausbilder hat mir erzählt, er nimmt sich öfter zwar mal welche von den anderen Unternehmen mit nach Hause, damit er was zu lachen hat!
Er meinte die von der Spasskasse könnten auch gleich das Kompaktwissen ausschneiden und einheften!
Also mach die keine sorgen!
Wenn du es mit dem PC machst ist es nur Kopieren und einfügen! So habe ich in 3 Stunden ZWEI JAHRE nachgeholt!
Ich habe auch gehört die Allianz hat ein Berichtsheft zum Ankreuzen! Und dafür bin ich auch!
Johnny
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.05.2003 11:20
Meins wollte weder bei der schriftlichen noch bei der mündlichen jemand sehen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.05.2003 17:43
Wird bei der mündlichen Prüfung das Berichtsheft nicht vorgelegt, so wird ein Vermerk in die Prüfungsunterlagen geschrieben.
Bronco
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.05.2003 18:20
Also in unserer Einladung von der IHK steht drin, dass wir das Berichtsheft schon zur schriftl. mitbringen sollen...
Hat mich auch ein wenig verwirrt, da mir sonst alle erzählt haben, wir bräuchten es erst zur mündlichen.
Tja, jetzt ist jede Menge Stress angesagt. So‘n Mist!

Viel Glück euch allen und viel Spaß beim lernen, wenn ihr schon damit anfangt!!!

Bronc
Schnubbelschaefchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.05.2003 09:06
Bei uns hieß es auch, wir sollen es an der mündlichen mitbringen.
Hatte es auch dabei und hab mir echt Mühe mit dem Berichtsheft gegeben.
Dann wollten die es noch nicht mal sehen...
Echt eine Frechheit.
Einer bei uns aus der Klasse hat die Mündliche bestanden, obwohl er kein Berichtsheft hatte...

LG
:-)
SCHNUBBELSCHAEFCHEN HAT EUCH ALLE LIEB!!!

Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.05.2003 09:45
Mein Berichtsheft wurde auch nur sehr kurz angeschaut.
Würde allerdings nun nicht prinzipiell darauf bauen. Wäre doch schon shite, wenn man da noch Probs bekommt nur weil man des komische Berichtsheft nicht mithat.

Einfach klappe halten, mitbringen und danach das Ding verbrennen oder mitm Auto drüber fahren :)
mascha
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.05.2003 11:45
Also wir haben auch einen Ordner zum ankreuzen als eine Art Berichtsheft. Wir mussten ihn erst zur mündlichen AP mitbringen, es hat aber niemanden interessiert.

Unser Berufsschullehrer(übrigens sehr fähig) hat damals gesagt, dass man von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen werden kann, wenn man das Berichtsheft vergisst(ist wohl schon mal vorgekommen).
max0082
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.05.2003 12:32
also wir mussten es nur zur mündlichen mitbringen. die haben dann zwar mal reingeschaut, aber wirklich auch nicht mehr. sonst hätten sie nämlcih gemerkt dass mir der juli bis oktober 2001 gefehlt hat!!! ;-)
berichtsheft ist echt schmarrn! führt eh keiner gewissenhaft, und mir hat es gar nix gebracht. also zum ankreuzen fänd ichs okay!
was macht man eigentlich damit, wenn man ausgelernt hat? will jemand meines vielleicht kaufen?! :-)

Servus!

Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2003 13:55
in meiner einladung steht, dass ich es zur mündlichen mitbringen muss.
stimmt, im grunde ist es fast "sinnlos". jetzt wird man ja sowieso in einem kundengespräch geprüft.
DarkAngel279
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.05.2003 14:29
es ist bestimmt nicht verkehrt wenn ihr es zu beiden prüfungen dabei habt denn wenn es einer sehen will könnt ihr es vorzeigen.
Bei meiner prüfung hat es niemanden interessiert weder bei der schriftlichen noch bei der mündlichen.
Altglas
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.05.2003 16:09
Ich weiß gar nicht, wie ihr das schafft, euer Berichtsheft so schluderig zu schreiben. Ich muß das alle drei Monate abgeben und bekomme schon einen Anruf, wenn ich es mal zwei Tage zu spät abgebe, bzw. wenn es denen nicht ausführlich genug ist.
Respekt aber, wenn ihr zwei Jahre nachtragen könnt, ich hab schon Schwierigkeiten, mich zu erinnern, was ich die letzten zwei Wochen gemacht habe.. ;-)
Aber so ganz allgemein find ich das Berichtsheft auch eher überflüssig.
 

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