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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Nicht-rechtsfähige Personenvereinigungen
 
Carolin272
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.12.2009 22:06
Wer ist bei nicht-rechtsfähigen Personenvereinigungen Schuldner des Kontoguthabens, zB bei einem nicht eingetragenen Verein (wenn dieser eine Satzung mit allen Mitgliedern vorlegt)?
Apollondb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.01.2010 21:12
Einer alleine darf ein Konto nicht eröffnen. Es sind bei BGB-Gesellschaften grundsätzlich die Legitimationsprüfungen an allen Gesellschaftern durchzuführen.
Somit haften alle Gesamtschuldnerisch.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.01.2010 23:57
Es gibt viele Vereine, die nicht im Vereinsregister eingetragen sind, aber eine Satzung haben.
Bei diesen Vereinen kann doch der Vorstand mit dem Protokoll der Vorstandswahl ein Konto eröffnen.
Apollondb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.01.2010 00:44 - Geaendert am: 23.01.2010 00:46
In dem Protokoll müssen doch alle Mitglieder aufgeführt sein und der Vorstand dementsprechend von ihnen Verfügungsberechtigt sein. Aber normalerweise ist bei einer BGB-Gesellschaft die Legitimation aller Gesellschafter notwendig.

Selbst, wenn es einen Vorstand gibt, an der Haftung ändert sich im Außenverhältnis nichts, oder? Klar, im Innenverhältnis kann geregelt werden, wer welche Haftung übernimmt, aber dies ist ja Dritten gegenüber nicht wirksam.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.01.2010 10:23 - Geaendert am: 23.01.2010 10:34
Im Protokoll zur Jahresversammlung sind nur die anwesenden Mitglieder aufgeführt. In der Regel sind etwa ein Drittel der Mitglieder in der Hauptversammlung anwesend.

Bei Vereinen, die nicht eingetragen sind, aber eine Satzung haben, ist die Haftung der Mitglieder grundsätzlich auf das Vereinsvermögen beschränkt. Die Satzung bestimmt, in welcher Höhe der Vorstand zur Vertretung berechtigt ist. Das Vermögen gehört den Mitgliedern als Gesamtgut zu. Jedes Mitglied haftet für die sämtlichen Schulden des Vereins.

Ein nicht eingetragener Verein kann gemeinnützig sein.
 

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