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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Anfechtung Scoring Aufgabe
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Andi09
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2009 20:02
Hallo Leute,
also meiner Meinung nach war die Aufabe im BBL II mit dem Scoring absolut nicht eindeutig. Das Sternchen war nur hinter Rentner und meiner Meinung nach sollten 66 und 86 als Lösung akzeptiert werden.

Meine Frage ist, wie genau läuft es ab sich mit so etwas an die IHK zu wenden ?
Hat das jemand schonmal gemacht ?
Kann es sein, das so mehr Leute sich darüber schriftlich beschweren, desto besser ?
Oder sehen die das evt. auch von alleine ein, wenn das wirklich viele falsch haben ?

Danke für die Antworten und schönen Abend
McClane
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.11.2009 20:15
Ich finde auch, eigenes Denken sollte verboten werden und alles durch Sternchen vorgegeben werden!!! Lasst uns die ganze Prüfung anfechten!!! kann ja nicht sein dass etwas abgefragt wird!!!

Oh man...
christian253
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2009 20:19
Hi,
ich wäre dabei bei der Anfechtung. Da man die Zeile entweder in Klammern setzen sollen oder mit Komma trennen müssen.
Ich weiß hier werden sich wieder viele auslassen, warum soll man das Anfechten, hättet ihr besser lesen sollen.
Aber es war nicht ganz eindeutig, leider weis ich auch nicht wo man das macht.
Ich habe meinen Berufsschulleher die Aufgabe gezeigt und er sagte auch ja etwas unglücklich gestellt und eine viel zu Hohe Punktzahl für eine solche Aufgabe.
aber die wussten auch nicht wo man das am besten macht.
christian253
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2009 20:23
@McClane nur zur Info, es wurde das Ergebniss "86" sogar kurzzeitig hier bei Bankazubi als richtig gewertet unzwar Dienstag Abend, hat einer von der Homepage ergebnisse eingegeben und da war 86 dabei, ungefähr eine halbe stunde danach. Wurden sie wieder rausgenommen und erst nächten tag wieder eingestellt.
Und das zeigt ganz klar das sogar für die Betreiber die Aufgabe nicht ganz klar war.
Andi09
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2009 20:24
@McClane, was soll so ein Beitrag ?
Schließlich soll bei so einer Prüfung Wissen abgefragt werden und natürlich auch eigene Denkleistungen, aber wenn ich etwas so darstelle ist das nicht der Fall ...

@Christian, hoffe es kommen noch Beiträge, wie wir bei so etwas vorgehen können ...
Kanzla
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2009 21:19
Fände eine Anfechtung auch absolut ok. Hab sogar in den Aufgabenbogen dazu geschrieben, dass es unklar ist - und ich es so deute, dass das Kreuzchen nur für Rentner gilt.

Anfechten! Nur wie?
Azubine1987
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2009 22:24
..wurde bereits angefechtet
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.11.2009 22:47
angefochten

Wobei auch dieses Wort nicht ganz passend ist.

Man kann nur auf einen Missstand hinweisen.
fruchtalarm07
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.11.2009 00:15
Jetzt bitte nich falsch verstehen, das is nich wirklich böse gemeint.

Warum sollte das nur für den Rentner gelten und die beiden anderen ( Beamte/Pensionäre) kriegen 30!!!!! Punkte und die von Punkt 5 u.6 noch dazu. Man sieht doch eindeutig bei den anderen Berufsgruppen , dass sie wesentlich weniger Punkte erhalten (10/8/2) und diese durch die Punkte 5 u. 6 wieder eingeholt werden können.
Desweiteren ist die Frage , warum sollte ein Rentner einem Pensionär vorgezogen werden? Beide benötigen die zusätzlichen Punkte nicht , weil sie beide NICHT mehr arbeiten.
Wenn diese Aufgabe aus der Wertung genommen wird haben einfach nur die Leute Punkte geschenkt bekommen , die den Bogen nicht richtig verstanden haben.

So das war mein Senf zu der Geschichte.
JWo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.11.2009 07:46
@ fruchtalarm07
Das Problem an der ganzen Geschichte ist doch auch noch, dass manche Prüfer bei Nachfragen zu dieser Frage den Prüflingen gesagt haben: " Es bezieht sich auf die ganze Zeile" und andere "Es bezieht sich nur auf die Rentner". Das zeigt doch schon ganz klar, dass nicht mal die Prüfer genau wussten was richtig ist. Und es kann dann nicht sein, dass die, die gefragt haben und die "richtige" Antwort gesagt bekommen haben, dann "Glück" hatten das der Prüfer gerade das richtige vermutet hat und die anderen nicht.

Eigentlich durften die Prüfer Fragen zum Inhalt nicht beantworten, aber wenn sie es schon tun, dann hätte es einheitlich geschehen müssen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.11.2009 07:53
Während der schriftlichen Prüfung machen nicht Prüfer Aufsicht, sondern Aufsichtspersonen.
rena87
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.11.2009 08:30
also ich bin auch dabei, falls sie jemand anfechten möchte.
Ich weiß zwar auch nicht wie genau man dabei vorgehen sollte, aber vielleicht sollten wir mal auf der Homepage der IHK nachsehen und andernfalls würde ich einfach mal einen Brief zur IHK hinsenden.
Und ich denke umso mehr einen Brief schreiben umso besser.
Wäre denn noch jemand bereit auch einen Brief aufzusetzen und dorthin zu schicken?
AnneB1987
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2009 10:31
Hi Ihr Lieben,

also ich bin derselben Meinung,
denn ich habe ganz ehrlich das Sternchen nur geltend für Rentner interpretiert und nicht für alle.
Daher habe ich nämlich auch 86,00 Punkte als Ergebnis geschrieben und nicht 66,00.
Ich wäre auch bei der Anfechtung dabei.
Aber wo man das ganze am besten anfechtet, keine Ahnung.
raiberdatschi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.11.2009 10:35
leute pensionäre sind auch renter
da war halt auch allgemein wissen gefragt
hoffe es bleibt so xD
Agnieszka87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2009 10:47
Stimmt, nur Beamte sind im öffentlichen Dienst beschäftigt....Das gehört auch zum Allgemeinwissen....

Also ich finde, die Aufgabe sollte man Anfechten, ist sehr verwirrend gewesen....Habe auch 86... Aber wiederum andere aus unserer Klasse 66. Und wenns aus der Wertung genommen wird, dann regt euch doch nicht auf Jungs und Mädels und bleibt fair, jeder hat dann seine 6 Punkte geschenkt bekommen =)

LG
raiberdatschi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.11.2009 11:02
dämlich oder?
pensionäre sind auch beamte xD in ruhe stand geschickte hahahaha!!!
HibikiTaisuna
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2009 11:29
Man muss doch mal logisch nachdenken!
Ein Beamter bekommt 30 Punkte
-logisch ist, dass ein Beamter öffentlicher Dienst ist (daher nicht nochmal 15 Punkte dafür-> bekommt er ja schon dafür, dass er Beamter ist)
-und logisch ist auch, dass ein Beamter unkündbar und damit die Betriebszugehörigkeit egal ist
Nigl
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.11.2009 15:40
Gibt es nicht auch Angestellte im Öffentlichen Dienst?
Ich habe zum Beispiel einige in meinem Bekanntenkreis
die auf einem Landratsamt/Gemeinde etc arbeiten
aber keine Beamten sind.

http://www.der-oeffentliche-dienst.de/themen/angestellte.php?loadid=102
Lilbanklady
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.11.2009 15:59 - Geaendert am: 27.11.2009 15:59
Sparkassenmitarbeiter sind z.B "Angestellte im Öffentlichen DIenst.." also keine Beamte ;-)

aber generell..versuchen kann man es ja..und dann werden beide als richtig gewertet..man hat also nichts zu verlieren!!!!
und je mehr institute das machen, desto besser..

wir versuchen das auch bei der 19 in BBL!
gibt es denn noch mehr aufgaben, die angefochten werden?
wenn ihr das machen wollt, schreibt einen text, in dem ihr deutlich macht, wo das problem liegt und am besten sprecht den genauen wortlaut noch mit lehrern und evtl. der personalentwicklung ab und dann ab zur IHK damit.

und dann nur noch hoffen....
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.11.2009 15:59
Natürlich gibt es Angestellte im öffentlichen Dienst, z. B. Sekretärinnen der Berufsschule.
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