Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 56
Mitglieder online: 1

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Aktienkauf und Bewertung...
 
Kodi2007
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.11.2009 11:03
Wenn ich Aktien jeweils kaufe, z.Bsp.:

12.4. 500 zum Kurs von 180
13.6. 800 zum Kurs von 170
17.9. 700 zum Kurs von 190

Mit welchem Kurs muss ich die bewerten, wenn die zum AV bzw. Handelsbestand/ Liqui-Reserve gehören?
Swap3004
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.11.2009 11:05
zu 170
dye
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.11.2009 11:08
zu 179,50 oder net ...
das ist der DEK und zur bewertung brauch ich ja erstmal den kurs am bilanzstichtag!
sternschnuppe1
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.11.2009 11:09 - Geaendert am: 25.11.2009 11:10
dye zustimm

du musst schauen, dass ob der durchschnittliche Erwerbskurs oder der Kurs am Bilanzstichtag niedriger ist und den nimmt man dann.
Also fehlt hier noch die Angabe, wie es am Stichtag aussieht...
Swap3004
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.11.2009 11:10
egal was ist immer zu niedrigsten wert egal ob UV oder zum Av gehört den eigentlich ja nur UV zum strengen und AV zum geminderten NWP aber du nimmst ja immer aus vorsicht immer den niederigsten wert
sternschnuppe1
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.11.2009 11:10
@swap

ja aber du darfst nicht einfach die 170 nehmen, das is ja nur ein kaufzeitpunkt....musst den schnitt ausrechnen
JoBo1987
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.11.2009 11:11
Erstmal ermittelt ihr den Durschnittserwerbskurs.

Der wird dann am Bilanzstichtag, 31.12., mit dem aktuellen Börsenkurs verglichen.

Es gilt beim Liquiditäts- und beim Handelsbestand das strenge Niederstwertprinzip. Also es wird der niedrigere von beiden Kursen angesetzt.
Beim Anlagevermögen hat man eigentlich ein Wahlrecht (gemildertes Niederstwertprinzip), aber die BaFin empfiehlt den niedrigeren Wert zu nehmen. Also werde ich persönlich immer den Niedrigeren nehmen.
Swap3004
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.11.2009 11:11
ja ihr habt recht den Dursch. Erb Kurs und dann akt.(Bilanzstichtags)Kurs nehmen und gucken welche niedriger ist
Kodi2007
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.11.2009 11:12 - Geaendert am: 25.11.2009 11:13
Wenn also der Kurs am Bilanzstichtag 180 ist, dann bilanziere ich die Aktien zu 179,50 (DEK) und wenn am Bilanzstichtag der Kurs 178 ist, dann zu dem Kurs, ja?

:)
JoBo1987
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.11.2009 11:14
Richtig, das nennt sich auch Imparitätsprinzip.

Höher als durchschnittlicher EInkaufskurs darf man nicht bewerten, niedriger muss man allerdings...
 

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse