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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

GWG...
 
Kodi2007
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2009 10:44
deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto nicht höher als 150 € sind, müssen im Jahr der Anschaffung /Herstellung in voller Höhe (Brutto) abgeschrieben werden.

Dachte hier hatte jemand vorhin geschrieben nur den Nettowert?
Was ist jetzt richtig?
maik88
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2009 10:53
pass auf du schreibst immer auf den Bruttobetrag ab wenn es sich um einen nicht steuerpflichtigen bereich handelt, da die UST mitaktiviert wird auf dem anlagekonto.

Um aber zu gucken ob es in die grenze vom direkt abzuschreibenden Betriebsaufwand <= 150,00 eur vergleicht man immer nettowerte

bsp: Kauf Möbel 160 EUR inkl. UST kein umsatzsteuerpflichtiger bereich über bbk

160/1,19 = 134,45 ----> Direkter büroaufwand

buchungssatz aber Betriebsaufwand / Bbk 160,00 EUR
Kodi2007
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2009 10:56
jo danke :)
alocada
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2009 11:03
Wann nehme ich nochmal Betriebsaufwand und wann BGA???
Janse88
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2009 11:05
Aufwand bis 150,00, GWG bis 1000,00 und danach BGA
 

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