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Forenübersicht >> Kontoführung

Erbschaftssteuermeldung
 
schnuggi
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2009 09:27
Eigentlich hatte ich gelernt, dass bei einer Erbschaftssteuermeldung nur die Habensalden addiert werden, die Sollsalden aber nicht gegen gerechnet werden. Nun habe ich in einer Beispielaufgabe meiner Bank eine andere Aufgabe gesehen bzw. ist die Lösung mit Gegenrechnung der Sollsalden.

Was ist denn nun richtig?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2009 16:41
Wenn das Formular anschaut
http://bundesrecht.juris.de/erbstdv_1998/muster_1.html
sieht man, dass zunächst das Guthaben eingetragen wird.
Die Schulden können in das Formular auch eingetragen werden,

Weitere Informationen unter:

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=15840&forumid=5
 

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