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Forenübersicht >> Kontoführung

geldeingang
 
engelchen1984
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.10.2009 10:52 - Geaendert am: 25.10.2009 10:54
hallo
ich würde gerne wissen wollen, wie es eigentlich wäre, wenn auf meinem Konto geld aus der Türkei eingeht, dass ich eigentlich einer dritten Person geben werde. Also im Grunde genommen geldeingang für eine dritte Person.
Ist dies erlaubt und wenn nicht was muss ich machen?
Muss ich auch das Geld melden wenn es einen bestimmten Betrag übersteigt? Wenn ja ab welchem Betrag?

Dazu muss ich sagen, dass der Kontoinhaber in der Türkei deutsche Staatsangehörigkeit ist und der Kontoinhaber hier in deutschland auch.Falls mir jemand helfen kann wäre super. danke
Gruß
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.10.2009 12:37
Das wäre ja noch schöner, wenn Du das nicht dürftest....

Natürlich darf es sich nicht um Geldwäsche oder irgendwelche hier verbotenen Geschäfte handeln.

Wenn es z.B. um die Umgehung von Devisenbestimmungen des Ursprungslandes geht, ist so was hier trotzdem legal.
Bankerchris
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.10.2009 21:44
Es kommt da wirklich auf den Betrag an, wenn du das Geld abhebst und dann wem anderes gibst und es ein kleiner Betrag ist, dürfte das keinen Ärger geben. Doch bei größeren Summen wird es doch Probleme bezüglich Geldwäschegesetz geben
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2009 08:49
Da es auf die Rechtmäßigkeit des Zahlungsvorgangs ankommt, hat die Höhe keine Relavanz. Auf Nachfrage muss man halt den nachfragenden Behörden in Sachen Geldwäsche den Zahlungsfluss darlegen.

Im Übrigen, Meldung nach Außenwirtschaftsverordnung ggf. nicht vergessen.
Bankerchris
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.10.2009 16:09
Ich denke es ging eher um die Praxishandhabung
engelchen1984
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.10.2009 17:50
es gehtdarum,dass ein haus dort verkauft wird, dann von einem kontoder deutsche staatsangehörigkeit hat überwiesen wird und hier in deutschland dann auch auf ihr konto eingeht,aber das geld einer anderen person gehört.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2009 18:35
"Staatsangehörigkeit" ist zumindest schon mal ein rechtlicher Begriff, der mit der Angelegenheit (zumindest in Deutschland) rein gar nichts zu tun hat.
Bankerchris
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.10.2009 21:14
Also bei einem Hausverkauf gibt es garantiert Probleme, zumindest eine Nachfrage bezüglich Geldwäsche (Grenze ab 15.000 Euro)
engelchen1984
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.10.2009 21:31
naja gut danke für die antworten, muss mich noch anders erkundigen
danke
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.10.2009 09:35
Wieso ist ne Auskunft an die zuständigen Beamten von der Geldwäsche Kontrolle in Deutschland ein Problem? Bei nem hier legalen Geschäft kann ich das nicht sehen.

So ist doch das normale Vorgehen. Außerdem erzählt man da ja auch nicht gross was anders, als in die Meldung nach AWV auch zu schreiben ist.
engelchen1984
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.10.2009 22:08
danke dir, natürlich ist das legal wir geben das ja auch an.
aberwollte trotzdem wissen, ob man noch zusätzlich was machen muss.
danke
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.10.2009 15:40
dann mal gutes gelingen und der bank auf die finger hauen in sachen wechselkurs, am besten kurs vereinbaren mit der bank.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.10.2009 18:26
Welche Bank vereinbart denn für so einen Überweisungseingang einen Wechselkurs vorher mit dem Kunden?? Woher weißt du vorher, ob dein vereinbarter Kurs von Vorteil ist?
Unsere Firmenkunden dürfen gerne Fremdwährungskonten haben und auch Kurssicherungsgeschäfte machen usw. aber der Zahlungsverkehr wird zum normalen Kurs abgerechnet.

Zudem wenn das Geld eh in bar verfügt wird und die Bank kein Geschäft macht warum sollte sie einem da entgegen kommen?

Warum braucht es bei dem Vorgang überhaupt einen "Strohmann"?
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.10.2009 19:02
Bei Banken, die groß im Außenhandel drinhängen und eine echte Auslandsabteilung (Volksbanken und Sparkassen daher weitgehend außen vor) haben, kann man für größere Beträge Kurse buchen, zumindest die Margen lassen sich oftmals verhandeln. Bei türkischen Banken dürfte dies Standard sein, weil es dort üblich ist, Geschäfte in Fremdwährungen abzuwickeln, auch ohne Auslandsbezug (Weichwärung).

Die Verhandlungswilligkeit der Bank hängt natürlich davon ab, wie "gut" der Kunde ist und um welche Beträge es geht.

Warum man den Strohmann braucht? Hm, eigentlich ne gute Frage. Hatte bisher mal mangelnde Kontenbeziehung und Kosten angenommen.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.10.2009 16:12
Mangelnde Kontoverbindung?
Die Threaderöffnerin scheind in einer Bank zu arbeiten, dann kann das so mit einer Kontoeröffnung für den eigentlich wirtschaftlichen berechtigten nicht so schwer sein.

An so einem Vorgang hängen ja auch Dinge wie Schenkungssteuer.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.10.2009 19:24
@ 2007Michi

ist alles irgendwie Spekulation, solange der Autor uns nicht die Beweggründe offenbart. Viel kann man daher dazu auch nicht sagen.
engelchen1984
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 31.10.2009 14:03
ich denke es ist nicht wichtig ob ich in einer bank arbeite oder evtl. mal gearbeitet habe, natürlich weiss ich das man kein Konto für fremde rechnung ohne Bekanntgabe eröffnen darf, aber meine frage ging eigentlich auch um auch noch um was anderes, aber das sollte hier jetzt nicht weiter diskutiert werden, es wurde schon abgeklärt, danke auch an eure antworten.
somit sollte die Diskussion beendet sein.
 

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