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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Widerruf einer Einzelverfügungsberechtigung..HILFE
 
biene2000
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.10.2009 19:13
Wenn einer die Einzelverfügungsberechtigung des Anderen widerruft, wird es ja ein Und- konto. Jetzt haben sich die Kontoinhaber getrennt. Was passiert mit den Lastschriften die eingehen und Daueraufträgen die eingerichtet sind? Werden diese eingelöst/ausgeführt? Weil das Konto wird ja quasi für Sollumsätze gesperrt. Oder? Würde den die Kreditrate eingezogen werden ( bei der selben Bank) ?

Bitte um Hilfe
Bankerchris
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.10.2009 20:39
Ist die Einzelverfügung schon widerrufen worden? Das passiert nicht automatisch, nur weil sich jemand trennt
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.10.2009 21:26
gehe mal davon aus, die einzelverfügungsbefugnís ist widerrufen.

wenn daueraufträge und einzugsermächtigungen nicht explizit widerrufen werden, laufen die weiter, denn die sind ja seinerzeit wirksam erteilt worden. wenn die nicht mehr gewollt sind, müssen sich die kontoinhaber drum kümmern, die bank kann das ja nicht ahnen und die aufträge bestehen fort.
biene2000
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.10.2009 22:32
genau! solange kein Widerruf für Lastschrifteinzüge besteht und Daueraufträge nicht storniert sind, werden sie meines Erachtens auch ausgeführt. Doch hier hat man das Konto vorläufig gesperrt. Daher ist jetzt zu klären, warum keine Abbuchungen mittels Lastschrift oder Dauerauftrag erfolgen. Ehefrau hat die Einzelverfügungsberechtigung widerrufen. Jetzt würde ich wissen wie das bei euch gehandhabt wird. Bei diesem Konto wird weder die Miete noch Strom abgebucht.
Ist das rechtens?
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.10.2009 23:22
was eine vorläufige kontensperre der bank in rechtlicher hinsicht sein sollte, müßte mal erläutert werden.

ich denke mal, dass die bank aufpassen muss, sich für die nichtausführung der aufträge, rücklastschriften, nicht schadenersatzpflichtig zu machen, aber bitte praktiker an die front.....
engracia
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.10.2009 12:59
Hallöchen an alle!

Bei uns ist es folgendermaßen:
- kommt die Ehefrau und möchte eine Gemeinschaftsverfügung hinterlegen lassen, machen wir das auch, es werde auch weiterhin alles abbuchungen und daueraufträge ausgeführt, möchte einer der beiden nicht mehr das es ausgeführt wird, müssen beide dafür unterschreiben!! ( da die DA vor der Gemeinschaftsverfügung vorlagen )
- dann werden in der Regel ja sowieso die EC-Karten gesperrt und ggf. neue nur für Auszüge oder gar keine Karten bestellt
- ab unserer Kenntniss das es ein UND-Konto ist dürfen die beiden (Ex-)Partner nur noch gemeinsam verfügen und Auskünfte einfordern oder Aufträge ändern

ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen

bis dann
 

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