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Forenübersicht >> Kontoführung

Eröffnung Tagesgeldkonto bei Nicht-befreiter-Betreuung
 
bekru84
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.10.2009 17:14
Wenn ein Berufsbetreuuer für einen Betreuten ein Tagesgeldkonto eröffnet zählt es dann zum Kontokorrentkonto und er kann ohne Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung verfügen ODER zählt es als Anlage und es muss Vormundschaftlich gesperrt werden?
Wenn er frei verfügen darf, kann er es dann laut neuem Betreuungsrecht auch online, wenn das Referenzkonto auch online freigeschaltet ist, führen?
mybo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.10.2009 18:20
meiner meinung nach nicht, den es muss ja immer eine erlaubnis vom vormundschafts gericht vorliegen, online könnte man gar ned kontrollieren was mit dem konto passiert bzw. wie verfügt wird.
abe r es gibt sicher wieder ausnahmen
bluemchen84
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.10.2009 11:57
Erfahrung aus der Praxis:
Die Amtsgerichte sehen das Thema Online Banking total unterschiedlich. Einige lehnen das ab, andere sind dafür. Der Berufsbetreuer muss zu einem bestimmten Stichtag nanchweisen, was in der Vergangenheit mit dem Geld passiert ist (i.d.R. alle 1-2 Jahre). Ob z.B. eine Überweisung online passiert oder mit Beleg ist für den späteren Nachweis egal. Es zähen da nur die Kontobewegungen.
bekru84
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.10.2009 16:43
Danke für die Info zum Onlinebanking. Nur wie ist die Handhabung mit dem Tagesgeldkonto. Zählt es als Anlage oder in den KK-Bereich?
bluemchen84
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.10.2009 17:34
Hier liegt in der Praxis die Unterscheidung bei den Banken. Die meisten behandeln es als Sparkonto, d.h. Verfügung nur mit Beschluss vom Amtsgericht.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.10.2009 23:25
tagesgeldkonten als sparkonten behandeln?
ist nicht das tagesgeldkonto ein klassisches kk-konto, oder habe ich da was verpasst?
bluemchen84
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.10.2009 10:42
Einige Amtsgerichte sehen das so. Das Tagesgeldkonto dient nicht dem Zahlungsverkehr, also ist es Geldanlage. Das ist aber lediglich die Sichweise einiger Amtsgerichte.

In der Praxis hat man als hauptberuflicher Betreuer ca. 50-70 Betreuungen mit Vermögenssorge. Das sind ca.120 Bankverbindungen und bedeutet Kontakt zu vielen verschiedenen Banken. Und es bestehen riesige Unterschiede, welche Bank wie mit dem Thema Betruung umgeht. Teilweise bestehen sogar Unterschiede zwischen den einzelen Filialen einer Bank.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.10.2009 12:17
Gut, Geldanlage o.k., so kann man das sehen.
 

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