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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Rechnungswesen Umsatzsteuer
 
Pattygoal2504
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.09.2009 23:40
Hallo, brauche mal eure Hilfe bei folgender Frage.
Welche Bereiche innerhalb einer Bank sind umsatzsteuerpflichtig und welche -befreit ? Brauche dies für die ZP am Mittwoch und habe nichts in den Unterlagen...

Rang: IPO

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Verfasst am: 28.09.2009 08:09
Moin,

einfach mal bisschen das Forum durchsuchen, das Thema wurde schon sehr oft behandelt:

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=16274&forumid=2

mfg

deX
Pattygoal2504
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.09.2009 09:59
Ok danke für die Info.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.09.2009 10:03
Bei folgenden Geschäften fällt keine Umsatzsteuer an:
1. Kreditgeschäft: Zinszahlungen
2. Effektengeschäften: Vermittlungsprovisionen
3. Zahlungsverkehr: Entgelte

Umsatzsteuer wird berechnet:
- Depotgebühren, Schließfachmiete
- Maklerprovision bei Immobiliengeschäften
- Wertermittlung von Grundstücken
Pattygoal2504
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.09.2009 10:20
Danke Herrmann, jetzt habe ich nochmal eine gute Aufstellung mit der ich arbeiten kann.
Schniggi2302
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2009 21:51
Und wie ist es in der Organisation/ Revision mit der Ust?
(ZwiPrü Frühjahr 09)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.09.2009 22:36
Wer keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt, kann auch keine Vorsteuer ansetzen.
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.09.2009 13:20
Im Zweifel befindet man sich in der Bank meist im USt-freien Bereich. Das trifft immer dann zu, wenn keine eindeutige Zuordnung stattfinden kann. "Organisation/Revision" ist z.B. eine verwaltende Abteilung, die kümmert sich um verschiedene Bereiche. Daher kann man sie nicht eindeutig zuordnen und sie is USt-frei.

Oft kommt einfach vor Kreditabteilung, Zahlungsverkeher. Diese sind USt-Frei. Wenn es aber um eine TresorAnlage geht für SCHLIESSFÄCHER, befindest du dich im USt-pflichtigen Bereich, da bei Schließfachmieten Mehrwertsteuer berechnet wird.
 

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