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Festgeld ZP
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Pattygoal2504
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.09.2009 22:52
Die Kundin Vera Kunert legt Wert 16. August 20.. 150.000,-€ als Festgeld für 30 Zinstage bei ihrem KI an. Nach Ablauf der Festlegungsfrist soll die Einlage als Sichteinlage fortgeführt werden. Wegen eines Grundstückskaufes verfügt Frau Kunert (Wert 26. September 20..) über das Gesamtguthaben einschließlich sämtlicher Zinsen. Das Konto wird aufgelöst. Wie viel Euro beträgt die von Ihnen einbehaltene Abgeltungssteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag), wenn Frau Kundert keinen Freistellungsauftrag erteilt hat (Berechnungsmethode 30/360)?

Konditionen: Festgeld 5,1% p.a., Sichteinlage 0,5% p.a.

Die Lösung sagt folgendes aus:

5,1% Zinsen für 30 Tage 150.000,-€ = 637,50 €
+0,5% Zinsen für 10 Tage 150.637,50 EUR = 20,92 €
= Zinsen gesamt = 658,42 €
davon dann die Abgeltungssteuer 164,60€ und Soli 9,05€ abziehen und man hat als Ergebnis:

484,77€

Die Lösung erhält meines Erachtens allerdings einen kleinen Fehler, da auf die Zinsen der Festgeldanlage für 30 Tage (auf 637,50) auch Abgeltungssteuer plus Soli anfallen und die Sichteinlage somit geringer ausfällt. Diese Sichteinlage wird 10 Tage angelegt und auch darauf entfallen wieder Abgeltungssteuer und Soli.

Bei dieser Lösung wurden die besagten Steuern bei der ersten Zinsberechnung gar nicht beachtet... oder was sagt ihr?
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.09.2009 08:30
nein, das ist schon richtig so.

es wird einmal im jahr die ags zzgl. soli abgebucht. und wenn ich nicht ganz danebenliege ist der abbuchungszeitraum der januar.

alle zinsen die sich da angesammelt haben werden in einem topf geschmissen und von diesem gesamten ertragstopf wird dann die ags einbehalten.

d.h. die zinsen von der FG_anlage und von der sichteinlage werden zusammen versteuert.

daher stimmt die ihk-musterlösung
Pattygoal2504
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.09.2009 09:00
Ok danke für die schnelle Antwort :)
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.09.2009 09:04
bitte ^^

wenigsten ein thema was ich im schlag beherrsche ;-)
Pattygoal2504
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.09.2009 13:20
Habe nochmal nachgeguckt... und bei einem befreundeten Banker nachgefragt.
Die Zinsen vom Festgeld werden doch gleich bei Fälligkeit kapitalisiert. Deswegen fällt auch gleich Abgeltungssteuer (plus Soli) an. Also müssen auf die 637,50 noch Steuern abgezogen werden. Also fällt die Sichteinlage doch geringer aus. Die Lösung ist auch nicht von der IHK, sondern von dem Buch von Grundmann.
Was stimmt jetzt? :)
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.09.2009 13:28
also ich habe das so gelernt dass die ags zusammengezählt wird und auf einem schlag abgebucht wird...

wenn deine theorie so ist, dann muss auf die zinsen vom FG abgeltungssteuer abziehen. diesen reinen zins auf die sicheinlage draufschlagen und da den bruttozins nochmal mit der ags verrechnen.

aber schon komisch..

ichj weiß schon warum ich am liebsten mit den ihk-aufgaben arbeite ;-)

da kann solch ein gemauschel erst garnicht passieren *fg*
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.09.2009 14:13
Sobald Zinsen gutgeschrieben werden, muss Abgeltungsteuer berechnet werden, wenn sie nicht freigestellt sind.

Vor Einführung der Abgeltungsteuer waren Bagetellzinsen frei von ZASt, z. B. Zinsen auf Girokonten mit einem Zinssatz < 1 %.
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.09.2009 14:41
ok herrmann, danke ^^
Pattygoal2504
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.09.2009 14:51
Danke schön Herrmann. Dann ist die Lösung in meinem Buch falsch...
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.09.2009 13:37
Verlasst euch nicht ZU sehr auf den Grundmann ;)
Ich kann U-Form-Hefte empfehlen. Hatte den Grundmann durch und danach die U-Form-Hefte gelöst. Die zwaren deutlich schwerer und viel bessere Erklärungen zu den Lösungen.

Und Leute, das mit den Zinsen müsst ihr doch aus der Praxis kennen? Zinsen fallen an, also auch die Steuern.
Verlusttöpfe gibt es bei Wertpapieren, welche in der ZP keine Rolle spielen.

Und das mit den 1% galt glaube auch nur für Konten, die einmal im Jahr abgeschlossen werden oder?
semmel92
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2009 14:20
ich finde die aufgaben des U-Form Verlag sehr schwer.
Die ganzen alten Zwischenprüfungen sind viel einfacher.
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.09.2009 14:24
@semmel: Und wie fühlst du dich besser vorbereitet. Wenn du die schweren Aufgaben lösen kannst und die Zwischenprüfung ein Klacks ist, oder du leichte Aufgaben löst und Probleme hast? :)

Ich finde erste Variante besser. Muss aber jeder für sich wissen. Das ist keine Werbung (so wie es Grundmann hier im Foru ja betreibt) sondern eine persönliche Empfehlung.

Liebe Grüße, Wiggle
semmel92
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2009 14:33
was meinst du mit grundmann wirbst für sich?

ich sehe das so:
In den Aufgaben vom U-Form Verlag ist der Schwierigkeitsgrad um einiges höher als in den (alten) Zwischenprüfungen. Ich lerne mit den ZPs von 2006 bis heute und komme da super mit zurecht. U-Form ist meiner Meinung nach für die Zwischenprüfung sinnvoll wenn man zu jeder Aufgabe eine ausführliche Erklärung haben möchte und insgesamt eine ziemlich schwierige Zwischenprüfung erwartet. Übt man mit alten Zwischenprüfungen und kennt man sich mit den Hauptthemen aus, reicht das vollkommen.
Ich schaue mir gleich nochmal den U-Form Aufgabenteil an, richtig gelernt habe ich aber mit alte ZPs und Unterlagen der Berufsschule.
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.09.2009 14:46
Das beste Training ist natürlich das mit den Zwischenprüfungen selbst. U-Form ist eine super Ergänzung um wirklich detaillierte Erklärungen zu erhalten. Die kommen mir im Grundmann oft zu kurz :( Und dort haben sich auch einige Fehler eingeschlichen.
Aber darüber möchte ich mit dir nun nicht streiten :)
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.09.2009 14:48
ihr beiden könnt für mich mal eine aufgabe lösen. ichj komme da ned aufs ergebnis:

. Ihr Kunde legte Wert 7. September 2004 bis zum 25. Januar 2005 (Wert) ein Festgeld an. Als Zinssatz waren 3 % p.a. vereinbart. Nach Ablauf der Festlegungsfrist erhält der Kunde 36.919,75 Euro gutgeschrieben. Ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe liegt vor.
Ermitteln Sie den ursprünglichen Anlagebetrag (30/360 Tage Methode)
Lösung IHK: 36.500,00 Euro

ich habe 35844,47 raus
semmel92
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2009 14:50
Nein natürlich nicht :)
ich habe nur mal meine Meinung geäußert.
Als Ergänzung ist U-Form top.
Nur die alten Zwischenprüfungen zeigen einem eher was dran kommen kann und was nicht.

Dir (und allen anderen auch) viel Erfolg morgen.
semmel92
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2009 15:05
Das rechnet man wie folgt:

Das Festgeld wird über 138 Tage angelegt,
das heißt das man die 3% p.a. auf diese Zeitspanne anrechnen muss.

3/360 x 138 = 1,15%

Diese 1,15% spiegeln den Zinssatz wieder den der Kunde wirklich für die Laufzeit bekommt, d.h. das 101,15% ausgezahlt werden.

36919,75 = 101,15%
36500 = 100%
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.09.2009 15:07 - Geaendert am: 29.09.2009 15:20
Ist ja ein Festgeld was unter einem Jahr läuft. Die Zinsen werden also einfach mit Ende gutgeschrieben.
Du musst zuerst die Zinstage berechnen, mit der Methode 30/360

30. September - 7. September = 23 Tage
Wert 7.09 bedeutet, dass erst ab dem 08.09 verzinst wird, soweit ich weiß.

Dann noch Oktober, November und Dezember macht 90 Tage.
Dazu kommen 25 Tage im Januar = 25

23 + 90 + 25 = 138 Tage

Formel:

36.919,75 € = K * (1 + [(3/100) * 138/360]) | er bekommt die 3% Zinsen ja nur anteilig
36.919,75 € = K * (1 + 0,0115)
K = 36.919,75 / 1,0115
K = 36.500 €
rom412
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.09.2009 15:08
@lin
wollt auch grad helfen...
man, du lässt auch keine ruh
semmel92
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2009 15:09
Ich rechne einfach immer

30-7 = 23 Tage

Ist einfach und bis jetzt hat es auch immer gestimmt ;)
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