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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Rürup-Rente?
 
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2009 10:55
ich habe einige Fragen aus einem Onlinetest, die als falsch angemarktert wurde und ich weiß nicht wo der denkfehler liegt :-(

1.) Welche Aussage(n) zur Steuerpflicht der Renten der Basisversorgung ist/sind richtig?
a) die Renten der Basisversorgung werden mehr und mehr steuerpflichtig. Das Renteneintrittsjahr entscheidet über die Höhe der Steuerfreien Rentenanteils.
b) Die Renten der Basisversorgung werden mehr und mehr steuerpflichtig. Dabei erhöht sich für den Renter die Steuerpflicht jedes jahr um einen bestimmten Prozentsatz.
c) Die Höhe des Steuersatzes steigt jahr für Jahr. Im Jahr 2008 werden z.b. scgon 56% Steuern an das Finanzamt abgeführt.

da habe ich b und c angekreuzt. Wo ist da der fehler?

Harald Fähndrich geht am 01.01.2015 in Rente, Er enthält 1150 € Rente aus der gesetzl. Rentenversicherung und 380€ aus einer Rürup Rente. Wie hoch ist sein nicht tzu versteuernder Rentenanteil, der als individueller Freibetrag festgeschrieben wird?
a) 18360€
b) 12852€
c) 9180€
d) 5508€
e) 3305 €
f) 1530 €

da habe ich garkeine ahnung wie ich es rechnen soll??

danke für eure Hilfe :-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2009 11:40 - Geaendert am: 21.09.2009 12:02
zu 1.
b) und sind falsch, weil der Steueranteil nicht steigt.
Der steuerfrei bleibende Teil der Jahresbruttorente wird für jeden Rentnerjahrgang auf Dauer festgeschrieben.

zu 2. Lösung b
2015-2005 = 10
2 % * 10 = 20 %
steuerpflichtiger Anteil = 50 % + 20 % = 70 %

Begründung:
Ab dem Jahr 2005 unterliegen Renten einheitlich zu 50 % der Besteuerung.
Dies gilt für alle Bestandsrenten und die in diesem Jahr erstmals gezahlten Leistungen.
Der steuerpflichtige Anteil der Rente wird für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bis zum Jahre 2020 in Schritten von 2 % auf 80 % und anschließend in Schritten von 1 % bis zum Jahre 2040 auf 100 % angehoben.

Die „Rürup-Rente“ wird steuerlich wie eine gesetzliche Rente behandelt.
18.360 € * 70 % = 12.852 €
 

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