Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 32
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Zwischenprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Benötige Hilfe für 2 Zwischenprüfungsaufgaben
 
laladiebumbum
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.09.2009 16:20
Wär nett, wenn mir jemand helfen könnte.

Aufgabe 1

Die Baustoffe GmbH erhält von seinem Warenlieferanten eine Rechnung über 9900,00 Euro zahlbar in 30 Tagen oder unter Abzug von 2% Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen. Um den Skontoabzug ausnutzen zu können, gewährt Ihr Kreditinstitut der Baustoffe GmbH für 20 Tage einen KK-Kredit zu 10% p.a.
Wie hoch ist die Ersparnis für die Baustoff GmbH bei Inanspruchnahme des Kredits?


Habe bei der Aufgabe ein ergebnis von 144,08 heraus.
In der Lösung steht jedoch 144,10. Einen Rundungsfehler habe ich nicht entdeckt. Also habe ich keine Ahnung wo die 2 Cent stecken könnten.

2. Frage


Gegen den Kunden Franz Aigner wird Ihrem Kreditinstitut ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 330,00 Euro zugstellt. Was müssen Sie bei der Kontoführung beachten?

a) Schecks, die der Kontoinhaber vor EIngang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ausgestellt hat, müssen eingelöst werden

b) Nach Eingang des Pf u. Üb. Beschlusses ist ein gegebenenfalls vorhandenes Guthaben an den Pfandgläubiger zu überweisen

c) Es dürfen nur noch Lastschriften mit Abbuchungsauftrag an das Kreditinstitut ausgeführt werden, aber keine Lastschriften mehr mit Einzugsermächtigung an den Zahlungsempfänger

d) Guthaben aus gepfändeten Sparkonten können auch ohne Vorlage des Sparbuchs überwiesen werden

e) Das gesamte Kontoguthaben wird zunächst ungeachtet des Kontostandes gesperrt und erst nach Überweisung der 330,00 EUR an den Pfandgläubiger wieder für Verfügungen freigegeben


Mein Problem ist hierbei, dass ich definitiv e) für richtig halte, in der Musterlösung jedoch b) als richtige Lösung angegeben ist.

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke im vorraus!
LeiLin
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.09.2009 16:43
also zur aufgabe 2 kannich dir sagen dass b richtig ist.

wenn der kunde guthaben hat, wird dies den gläubiger gutgeschrieben.

zu frage 1 kann ich leider keine antwort geben :-( da würde ich gerne die berechnung sehen??
laladiebumbum
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.09.2009 17:03
Aber laut § 835 Abs 3 http://dejure.org/gesetze/ZPO/835.html
muss das Konto doch erst 2 Wochen gesperrt werden. Demnach ist Antwort b) doch eigentlich sachlich falsch.

Habe meinen Fehler gefunden bei Aufgabe 1. Hier trotzdem mal die Rechnung.

9900/100*2= 198,00

So die 198,00 Eur sind die Ersparnis durch die Ausnutzung des Skontos.

Insgesamt muss die GmbH ja demnach mit 9702 Euro Überziehen. Die Zinsen für die Überziehung betragen

9702*20(Tage)*10% / 36000 = 53,90 Zinsen

198,00 Ersparnis d Skontro - 53,90 Zinsen = 144,10
LeiLin
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.09.2009 08:45
ok, aufgabe 1 habe ich selber eben nochmal durchgerechnet: ich habe da auch 144,10 euro raus.

wahrscheinlich war da i-wo ein kleiner tippfehler.

zu aufgabe 2 hab ich soeben einen kollegen angesprochen, der wird sich den fall genauer ansehen und mir dann helfen können.

ich habe wirklich für lösung b für richtig gehalten, aber wenn ich deinen querlink ansehe ist b definitiv falsch :-(
Nessilein92
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.09.2009 08:59
also ich tät bei der aufgabe 2 sagen, dass da e rauskommt .. so machen wir das jedenfalls in der praxis ... aber mehr kann ich dazu auch nich sagen =(
laladiebumbum
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.09.2009 09:14
Genau das ist mein Problem. War erst vor 2 Wochen in der Rechtsabteilung und da ist es halt auch in der Praxis so, dass das Konto erst gesperrt wird.
Nessilein92
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.09.2009 09:26
stimmt man kann dem ja leider nie traun .. weil praxis ist ja nicht gleich IHK-Lösung -.- *seufz*
Wiggle
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.09.2009 14:06
b) ist richtig, halt wirklich unglücklich formuliert. Steht aber auch nicht, dass DIREKT die 330 Euro überwiesen werden.

e) ist falsch weil: Es wird nicht das gesamte Konto einfach gesperrt. In der Praxis ist das üblich, oder erscheint das üblich, weil Kunden mit Pfändungen zumeist wenig Geld haben. Wenn eine Pfändung über 330 € eingeht, werden auch nur 330 € gesperrt. Hat der Kunde 400 € auf dem Konto, kann man ihm getrost 70 € auszahlen.

Liebe Grüße,
Wiggle
 

Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse