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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Anrechnung Riesterrente
 
Obstsalat
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.08.2009 13:46
Hallo alle miteinander,

habe mal ne Frage zur Riester:

Gestern war bei mir ein Kunde der im öffentlichen Dienst arbeitet. Als wir zum Thema Altersvorsorge speziell Riester gekommen sind meinte er: " Riester ist für ihn nix weil er hat sich bereits erkundigt und da er über den öffentichen Dienst noch die ZVK Absicherung hat wird ihm wenn er eine Riesterrente hätte dies wieder von der ZVK abgezogen"

War das erste mal das ich das gehört hätte. Weiß da jemand von euch bescheid?? Ich weiß das die Riester auf eine spätere Grundsicherung angerechnet werden würde. Aber erfolgt sonst noch eine Riesteranrechnung?

Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte
Liebe Grüße
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2009 10:46
Bzgl. der ZVKen hab ich das noch nicht gehört, aber das Problem taucht wohl auch bei einigen Betriebsrenten-konstruktionen auf, wenn die auch eine Art "Grundsicherung" oder Mindestrente gewähren, die von anderen Rentenansprüchen wie z.B. Riester abhängt.

Riester ist eine Subvention für Top-Verdiener, die haben da mit ziemlicher Sicherheit am Ende was von, für alle anderen ne ziemlich unsichere Geschichte durch solche Anrechnungen zu Grundsicherung etc. und die Kosten bei kleineren Beträgen, die schnell zu einer Null-Rendite führen.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2009 22:29 - Geaendert am: 28.08.2009 22:41
Ich kann es mir nicht vorstellen, dass das so ist.
Als Sparkassenmitarbeiter habe ich ja auch eine ZVK und da ist es definitiv nicht so. Wäre für den Altersvorsorgegedanken ja auch kontraproduktiv.

Zur Grundsicherung:

- Schon bei einem Durchschnittseinkommen liegt dein Rentenanspruch so hoch, dass du keine Grundsicherung bekommst, und da baue ich mir doch lieber noch zusätzlich was auf um ein paar Hundert Euro im Alter mehr in der Tasche zu haben.
- Bei der Argumentation müsste man auch sagen, ich gehe nicht arbeiten, weil wenn ich es tue bekomme ich ja kein Harz IV. Oder ich bemühe mich mein Leben lang nur Jobs zu haben bei denen ich höchstens 1.500 Brutto verdiene damit meine Rente so gering ist damit ich Grundsicherung bekomme.
- Grundsicherung bekommst du nur wenn deine Einkünfte im Alter so niedrig sind, dass deine Einkünfte unter Harz IV Nivau liegen.
- weißt du wo die Grundsicherung in 30 Jahren ausgestelltet sein wird?

Also Finger weg von Riester, wenn du weißt, dass du dein ganzes Lieben so wenig verdienst, dass deine Rentenansprüche so gering sind, dass du Grundsicherung bekommst und du auch keine weiteren Einnahmen im Alter aus anderen Sparverträgen oder einem Erbe hast und du weißt, dass es zu deinem Rentenbeginn noch eine Grundsicherung gibt.

Übrigens werden auch Zinseinnahmen und Zahlungen aus privaten Rentenversicherungen, Betriebsrenten usw. auf die Grundsicherung angerechnet also ist die Anrechnung auch kein ausschließliches Problem der Riesterrente.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2009 22:42 - Geaendert am: 28.08.2009 22:44
Und auch ganz interessant zur Grundsicherung:

Was wird angerechnet?
Grundsicherung im Alter
VON ROLF WINKEL - zuletzt aktualisiert: 21.01.2008 (RP) Für bedürftige ältere Menschen gibt es die so genannte Grundsicherung im Alter. Wenn die Altersrente und sonstige Alterseinkünfte nicht ausreichen, sichert die Grundsicherung ein Mindestniveau. Wer hat Anspruch darauf?



Seit 2003 steht finanziell bedürftigen Älteren ab 65 Jahren statt Sozialhilfe die so genannte Grundsicherung im Alter zu. Foto: ddpSeit 2003 steht finanziell bedürftigen Älteren ab 65 Jahren, die zu Hause leben, statt Sozialhilfe die so genannte Grundsicherung im Alter zu. Diese Leistung, die im neuen Sozialgesetzbuch XII verankert wurde, ist genauso hoch wie die Sozialhilfe oder das Arbeitslosengeld II. Die Regelleistung für Alleinstehende beträgt 347 Euro im Monat, für (Ehe-)Paare 624 Euro. Dazu werden noch die (angemessenen) Kosten für die Wohnung übernommen, die unterschiedlich hoch ausfallen.

Bei einem Alleinstehenden, der monatlich 380 Euro Warmmiete zahlen muss, beträgt der Grundbedarf beispielsweise 727 Euro (= 347 plus 380 Euro). Sind die Alterseinkünfte niedriger, gibt es die Grundsicherung als „Aufstockung“. Angerechnet werden dabei fast alle Einkommensarten, also nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch private sowie Betriebs- und Riester-Renten. Sind im Beispielfall etwa 680 Euro eigene Einkünfte vorhanden, gibt es zusätzlich 47 Euro Grundsicherung vom Amt.

Ende 2006 bezogen 370.000 Ältere die Grundsicherung. Das sind etwa 2,3 Prozent der über 65-Jährigen. 2003 waren es erst 260.000 gewesen. Die Betroffenen erhielten als Hilfe vom Staat durchschnittlich 279 Euro. Mit diesem Betrag wurden ihre (zu) niedrigen Alterseinkünfte, die durchschnittlich bei nur 320 Euro lagen, auf den Gesamtbetrag von 599 Euro aufgestockt. So hoch war also 2006 der rechnerische „Durchschnittsbedarf“ (= Regelsatz plus Miete) der Grundleistungsbezieher im Monat.

Rücklagen aufbrauchen

Bevor der Staat mit Zahlungen einspringt, müssen die Antragsteller zunächst ihre Rücklagen weitgehend aufbrauchen. Erlaubt ist für einen Alleinstehenden nur Geld-Vermögen bis 2600 Euro, für den Partner kommen 614 Euro hinzu.

Der entscheidende Vorteil der Leistung gegenüber der herkömmlichen Sozialhilfe ist: Hier wird in der Regel nicht auf das Einkommen und Vermögen von Verwandten zurückgegriffen – es sei denn, diese sind Großverdiener. Das Gesetz sagt: „Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen [...] unter 100.000 Euro liegt.“

Wenn die Grundleistungsbezieher mehrere Kinder haben, gilt die 100.000-Euro-Grenze für jedes Kind einzeln. Das Einkommen der Ehepartner der Kinder wird nicht berücksichtigt. Auch das Vermögen der Kinder wird nicht berücksichtigt. Allerdings zählen ihre Einkünfte aus Vermögen (wie Zinsen und Miete) zum jährlichen Gesamteinkommen, das unter 100.000 Euro bleiben muss.

Quelle: RP

Wer so leben will braucht kein Riester
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2009 23:42
"Wer so leben will braucht kein Riester "

Nun ja, von "wollen" kann da überwiegend keine Rede sein, die finanziellen Möglichkeiten lassen eine Vorsorge, auf ein höheres Niveau zu kommen oft nicht zu, da helfen auch ein paar Peanuts in ne Riesterversicherung nicht.

Und die anderen Rücklagen aus Erbschaften etc, so vorhanden, sind nach dem 60. Lebensjahr bis zum Rentenbeginn schnell aufgezehrt, denn wer kann schon gesundheitlich bis 67 arbeiten bzw. wer bekommt am Arbeitsmarkt überhaupt die Gelegenheit dazu?
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.08.2009 14:49
Genau für die Menschen ist die Grundsicherung da, die ihr ganzes Leben ein geringes Einkommen hatten, und von daher nur einen geringen Rentenanspruch hatten und von dem Einkommen keine private Vorsorge aufbauen konnten.

Aber du sagtest ja lieber kein Riester es denn er wird auf die Grundsicherung angerechnet.
Ja das ist so, aber ist das ein Grund zu sagen kein Riester?
Wohl nicht, wie du oben siehst alles an Einkommen wird auf die Grundsicherung angerechnet, dann müsstest du ganz gegen Vermögensaufbau sein.
Gerade aus deinen zuletzt genannten Gründen Riester, weil Harz IV sicher also relativ egal was mir arbeitstechnisch auf dem Weg zur Rente passiert, dieses Guthaben kann mir nicht genommen werden.
Die Rente ab 67 ist ja faktisch eine Rentenkürzung, gerade deshalb Riester, weil eine Riesterrente kann ich ab 60 erhalten und sie ist somit ein Baustein dafür um die Rentenkürzung auszugleichen die ich hinnehme weil ich 7 Jahre vorher in Rente gehe.
Die Anrechnung der Riesterrente auf die Grundsicherung kann also kein Argument dagegen sein.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.08.2009 15:18
Ich finde schon, dass das ein Grund ist; die gesetzliche Rente wird für den überwiegenden Teil der Bevölkerung nicht mehr reichen, so sind die bisherigen Rentenreformen gestrickt und Arbeitslosigkeit und Krankheiten helfen dabei, keine ordentlichen Anwartschaften aufbauen zu können.

Riester in einer Vertragsform, bei der man notfalls, falls die Grundsicherung droht, noch aussteigen und das Geld selbst nutzen kann, das mag noch gehen. Gut, dann sind die Prämien und die staatliche Förderung weg, aber immer noch besser als die drohende Verrechnung.

Aber den Ausstieg mit Auszahlung erlauben ja nicht viele Riesterpläne.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.08.2009 19:24
Bei welchem Riestervertrag kannst du vorzeitig nicht aussteigen?
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.08.2009 19:35
klar, kannst du immer, ist nur die frage ob irgendwas halbwegs angemessenes an kapital auszahlbar ist.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.08.2009 19:53
Bei einem Banksparplan auf jeden Fall immer.

Was bei einer vorzeitigen Auflösung rauskommt, hängt ja immer vom Durchführungsweg ab.
Dann kannst du genauso gut auch Fondssparpläne und Rentenversicherungen verteufeln.....

Auch solte nicht vergessen werden, die Grundsicherung ist genauso wie alle anderen Sozialenleistungen etwas was die Allgemeinheit aufbaut, also jeder von uns damit jeder in diesem Lande wenn er in finanzielle Not gerät, eine gewisse Grundabsicherung hat (Grundsicherung, Harz IV etc.) aber es ist halt nur für den Notfall gedacht.
Es kann ja nun wirklich nicht richtig sein, möglichst viele Schlupflöcher zu suchen, wie z. B. Riester vorher auflösen oder Vermögen "verbrauchen" um Sozialleistungen zu bekommen, dadruch bleibt allen Ehrlichen weniger Netto vom Brutto bzw. erhalten wirklich Bedürftige weniger.
So kriege ich schon zuviel wenn Leute auflaufen die Geld verschwinden lassen wollen, nur damit der Staat den Heimaufenthalt bezahlt.

Und nicht jeden ereilen Krankheit und Arbeitslosigkeit und ich kann dir auch einige Beispiele nennen in denen Menschen wirklich ernstlich krank waren und nicht arbeiten konnten und trotzdem für sich selber sorgen konnten.
Solche Unwegsamkeiten abzusichern solten auch zu einer Altersvorsorgeberatung gehören, eine private Krankengeldzusatzversicherung z. B. das 18 Monate zahlt kostet je nach Versicherungssumme 3,50 - 6,00 Euro, da sind die meisten schonmal abgesichert für kleinstes Geld.
Auch Berufsunfähigkeitsabsicherung solte dazu gehören.

Klar die Leute die sich das nicht leisten können, die können das nicht machen, aber wieviele sind das?
Jigsaw
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.08.2009 20:56
Hab da glei ma ne fragen zu...habt ihr einen tipp für mich wo ich mich am besten über riester informieren kann, vom urschleim angefangen, dass dann bis in die tiefe geht? wäre super wenn mir jemand infos geben könnte...
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.08.2009 11:33
Hier steht schonmal einiges:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_20278/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Riester__Rente__node.html__nnn=true

ansonsten muss man sich das mühsellig zusammen suchen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.08.2009 11:35
100 Fragen und Antworten zur Riester-Rente
unter:
http://www.netversicherung.com/fileadmin/downloadcenter/rente/die_Riesterrente_-_100_Fragen_und_Antworten.pdf
 

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