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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Überweisungsaufträge der Kunden
 
Irinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.08.2009 11:19
Hallo liebe Forumuser,

mich würde mal interessieren, wie ihr das handhabt mit den Kunden die ihre Überweisung nicht selbstständig ausfüllen können und dies von ihrem Berater am Service erwarten.

Macht ihr das ohne Widerrede?
Ich persönlich bin der Meinung, dass jeder Kunde seine Überweisungen selbst ausführen soll.
Dies führt aber vor allem mit den Gewohnheitstieren öfter mal zu Diskussionen.

Ich habe allerdings letztens gehört, dass der Berater für eine Überweisung bzw. die Richtigkeit haftet, sobald die Überweisung durch den Berater ausgefüllt wurde. Auch wenn der Kunde dies unterschrieben hat und die Daten von dem Kunden übernommen wurden.

ist das so? wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

Ich würde es sehr begrüßen, wenn ich und meine Kollegen dadurch die Möglichkeit hätten, die Kunden aufgrund dieser Rechtsgrundlage dazu zu "zwingen" Überweisungen selbst auszufüllen. (Bei alten Menschen, die es nicht können, im Rahmen der Toleranz natürlich weiterhin möglich).

Was meint ihr, oder wisst ihr dazu mehr?
Wie handhabt ihr das allgemein?

Danke schon mal für eure Antworten!
amy-j
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.08.2009 11:55
Ich bin der Meinung, dass was der Kunde unterschreibt, hat er zu prüfen und sobald er seine Unterschrift darunter setzt,
hat er dem zugestimmt.

Natürlich geht viel über Vertrauenssache, aber Kontrolle ist besser, denn Banker sind ja auch nur Menschen.. ;-)

Also wir haben keine genaue Anweisung, aber ich persönlich wäge auch ab und fülle nicht für jeden die Überweisungen aus, auch wenn es so weit kommen muss, dass ich den Kunden erklären muss, wo sie was reinzuschreiben haben.

Wegen einer Umstrukturierung auf einer unserer Hauptstellen haben wir die Kunden darauf vorbereitet, dass wir ab sofort die Überweisungen nicht für sie ausfüllen.
Und das wurde knallhart durchgezogen, bei jedem Kunden, jung, alt...

Find ich auch nicht sonderlich menschlich...
Irinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.08.2009 12:05
Doch, ich finde es richtig durchzuziehen, aber bevor jemand seine überweisung dann mangels schreibfähigkeit gar nicht abgeben kann, mach ich das einfach aus Nettigkeit. :-)

Nein, das Hauptthema ist ja, selbst wenn ich den Kunden darauf hinweise, dass er selbst dafür haftet wenn er unterschreibt, bringt mir das im Rechtsstreit nichts, weil es nicht schriftlich festgehalten ist durch den Kunden und ich hafte (aus wirklich gesetzlichen Gründen anscheinend, weiß nur noch nicht genau welche).

Ich habe mitbekommen, dass das wohl im Bankfachwirt noch durchgenommen wird. Werde also in meinen eigenen Unterlagen zu Hause nachsehen, dann bin ich schlauer.
edax1984
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.08.2009 13:09
@ iri

hab jetzt auch mal gesucht aber finde im internet nichts!
aber ich hab auch nach einem urteil gesucht, kann natürlich sein, dass das eine richtlinie ist, aber da kann ich mich totsuchen!

Also ihc finde, dass das ausfüllen von Überweisungen heutzutage nun wirklich nicht mehr unser job ist und deshlab bin ihc ja so wehement für die abschaffung des schalters, damit solche aufgaben überhaupt nicht mehr kommen!
Ich hab es früher dann bei besonders hartnäckigen fällen so gemacht, dass ich mit denen in ein büro gegangen bin und mit ihnen gemeinsam die hotline angerufen habe und wir gemeinsam eine überweisung durchgegeben haben! das hat immer funktioniert, nur eine kam dann immer und wollte immer bei uns telefonieren! die hat ernsthaft gedacht das geht nur bei uns! lol

Ansonsten würde ich einfach mal dem Kunden sagen, dass du aufgrund der aktuellen rechtslage die überweisung für sie nicht mehr ausfüllen kannst. kannst ja sagen, dass nciht sicher ist, wer dann dafür haftet, falls dort ein fehler passiert und dass deshalb auf nummer sicher gegangen wird!
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.08.2009 21:41
Ich hatte es immer so gehandhabt, dass ich bei älteren Leuten die Überweisungen ausgefüllt habe ...
Manche Banken nehmen dafür sogar ne Gebühr.
McClane
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.08.2009 22:46
Also, dass der Bankmitarbieter durch das ausfüllen des Überweisungsformulars irgendwie haftbar gemacht werden kann ist purer Schwachsinn. Dafür muss ich gar nicht anfangen im Internet zu suchen...Man sollte nicht immer alles glauben was man gerüchteweise aufschnappt...
Zudem hätte ich bei meiener wirklich abscheulichen Handschrift in ständiger Panik leben müssen...tsss...
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.08.2009 22:52
letzten Endes ist der Kunde dafür verantwortlich. Wenn er die ausgefüllte Überweisung unterschreibt, ohne vorher nochmal zu kontrollieren, dann hat er Pech gehabt. Das Vergleichen von ein paar Zahlen kann man von nem mündigen Bürger wohl verlangen, wenn er mündig genug ist, was zu kaufen und dann die Rechnung begleichen will.
 

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