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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Umsatzsteuer und Vorsteuer- Verrechnung möglich?
 
Jenny1901
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.07.2009 20:13 - Geaendert am: 10.07.2009 20:29
Die Muster-GmbH liefert im April Autoteile an die x-GmbH und stellt für diese Lieferung eine Rechnung in Höhe von 1190€ (1000 + Ust).
Im gleichen Monat muss die Muster-GmbH aufgrund eines Anlagendefekts Reparaturen von der Z-AG durchführen lassen. Hierfür muss die Muster-GmbH eine Rechnung in Höhe von 400€ netto zzgl. 19% Ust zahlen an die Z-AG.
a) wieviel Ust muss die Muster GmbH im April an das Finanzamt zahlen?
b) Gibt es einen Unterschied zwischen Ust und Mwst?
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.07.2009 23:50
Umsatzsteuer und Vorsteuer werden miteinander verrechnet. Das ergibt die sogenannte Zahllast, die ans Finanzamt überwiesen wird.

Umsatzsteuer ist die offizielle Bezeichnung (-> Umsatzsteuergesetz). Der Volksmund sagt eher Mehrwertsteuer. Es ist aber die gleiche Steuer.

Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer bezeichnet, die ein Unternehmen bezahlt und von Finanzamt zurückfordern kann, da die USt eine Steuer für den privaten inländischen Endverbraucher ist.

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raiberdatschi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.07.2009 16:53
ich erinnere mich leicht an das thema in BWR
 

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