Steuer bei Immobilienverkäufen |
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Verfasst am: 25.06.2009 11:23 |
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Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage zu einem Eigentumsübergang zwischen einen Immobilieneigentümer und deren Neffen.
Ist es nicht von großen Vorteil wenn die Erbfolge bereits bei Lebzeiten durch einen Verkauf geregelt wird? Dann fallen nur 3,5 % Grunderwerbssteuer und Notar- und Grundbuchkosten an. Der Kaufpreis kann ja danach zurückübertragen werden.
Ist das Steuerrechtlich in Ordnung?
Ansonsten würden ja bei Schenkung ca 30 % Erbschaftssteuer anfallen, für den Betrag der über den persönlichen Freibetrag von 20TEUR hinausgeht.
Vielen Dank schon mal im Voraus. |
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Verfasst am: 28.06.2009 11:24 |
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Kann mir keiner eine Antwort geben? |
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Verfasst am: 28.06.2009 11:27 |
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Die Rückübertragung wäre dann auch wieder eine Schenkung und somit Schenkungssteuerpflichtig. |
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Verfasst am: 28.06.2009 11:43 |
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Zunächst ergibt sich kein Unterschied - mit Ausnahme der 10Jahresfrist - zwischen schenken und erben.
Wenn ich es richtig verstanden habe, soll zuächst ein Kaufvertrag (Scheingeschäft) notariell abgeschlossen werden. Der Kaufpreis wird dann zwar überwiesen, aber wieder zurückgewährt. Somit erfolgt eine Schenkung in Geldwerten.
Von der Höhe her ist die Schenkung von Grundstücken etwas weniger besteuert als die Geldschenkung. |
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